Am 23. September 2014 fand die Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands in der Universität Regensburg statt.
Am 3. Juli 2014 hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns beschlossen, der für grundsätzlich alle Beschäftigten ab Anfang 2015 gelten soll. Zahlreiche Fragen bleiben umstritten: Ist der mit der staatlichen Lohnfestsetzung verbundene Eingriff in Tarif- und Privatautonomie erlaubt? Ist die Herausnahme von Praktikanten, Jugendlichen ohne Ausbildung und Langzeitarbeitslosen zulässig? Wie wird der 8,50 €-Stundenlohn bei einem Monatslohn ermittelt? Was erwartet Arbeitgeber, die sich nicht an den Mindestlohn halten? Welche Umgehungsmöglichkeiten bestehen? Wie wird der
Gesetzgeber darauf reagieren?
Nach den Überblicksvorträgen der Regensburger Professoren Dr. Alexander Graser, LLM (Harvard), und Dr. Frank Maschmann nahmen die Sozialpartner in Co-Referaten zum Thema Stellung. Anschließend wurden die oben erwähnten Rechtsfragen mit den Zuhörern diskutiert.
Es luden ein
Dieter Moeller
Präsident des LAG München
und
Prof. Dr. Frank Maschmann
Ordinarius für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Regensburg.