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Aktuelles: Landestagung Bayern des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands – Arbeit 4.0: Mitbestimmung und Mitarbeiterkontrolle in der digitalen Arbeitswelt

Auswirkungen und Entwicklungen der Digitalisierung der Arbeitswelt sind momentan hochaktuelle und äußerst kontrovers geführte Fragestellungen. Über eines besteht jedoch Einigkeit: wir befinden uns längst auf dem Weg in eine digitalisierte Arbeitswelt. „Big Data“, „Crowdsourcing“, „Collaboration“ und „Cloud-Computing gehören bereits jetzt zu einem festen Bestandteil einer neuen Arbeitswelt. Digitalisierung ermöglicht es, theoretisch zu jeder Tageszeit („anytime“) und von jedem Ort („anywhere“) aus zu arbeiten.

29. September 2016, von Arbeitsrecht

Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e.V. lädt seine Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit ganz herzlich zur Landestagung Bayern am 29. September in Regensburg ein.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des DArbGV (externer Link, öffnet neues Fenster).

Arbeit 4.0: Anywhere – Anytime

Wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen für die digitale Arbeitswelt der Zukunft?


Auswirkungen und Entwicklungen der Digitalisierung der Arbeitswelt sind momentan hochaktuelle und äußerst kontrovers geführte Fragestellungen. Über eines besteht jedoch Einigkeit: wir befinden uns längst auf dem Weg in eine digitalisierte Arbeitswelt. „Big Data“, „Crowdsourcing“, „Collaboration“ und „Cloud-Computing gehören bereits jetzt zu einem festen Bestandteil einer neuen Arbeitswelt. Digitalisierung ermöglicht es, theoretisch zu jeder Tageszeit („anytime“) und von jedem Ort („anywhere“) aus zu arbeiten.

Das eröffnet einerseits Freiheiten: Familie und Beruf können besser miteinander in Einklang gebracht werden („Work-Life-Balance“). Auch die „Lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung“ liegt stark im Trend: In der sogenannten „Rushhour des Lebens“ ermöglicht Digitalisierung flexible und autonome Entscheidungen darüber, wo und wann man arbeiten will. Ständige Erreichbarkeit kann andererseits aber auch ein Fluch sein. Ständige Erreichbarkeit bedeutet Stress und belastet die Psyche.

Mobilität und Flexibilität auf der einen Seite – Ständige Erreichbarkeit und Stress auf der anderen Seite. Wie gelingt der Ausgleich und wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen der digitalisierten Arbeitswelt?

Genau diese Fragen wurden in der 3. Ortstagung des DArbGV am 29.09.2015 in Regensburg diskutiert. Erwartungsgemäß war der große Hörsaal H 24 im Vielberth-Gebäude der Universität Regensburg bis auf den letzten Platz besetzt. In großer Zahl haben Teilnehmer aus unterschiedlichsten Interessengruppen wie zum Beispiel Richterschaft, Anwaltschaft, Personalleiter, Betriebsräte und Gewerkschaftsmitglieder teilgenommen.

Es ist 16 Uhr – die Präsentation beginnt. Zwei große Beamer werfen das Thema an die Wand: „Arbeit 4.0: Anywhere – Anytime. Wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen für die digitale Arbeitswelt der Zukunft?“. Der Präsident des LAG München, Herr Dieter Moeller, hieß die Zuhörer zunächst herzlich Willkommen und hielt im Anschluss einen Überblicksvortrag über mögliche Auswirkungen der Digitalisierung. Ausgehend von der These, dass das arbeitgeberseitige Direktionsrecht künftig eine nur noch geringe Rolle spielen wird, würden in Zukunft konventionelle Definitionen wie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in Frage gestellt und müssen neu durchdacht werden. Das Fehlen eines Direktionsrechts habe weiterhin, so Moeller, auch massive Auswirkungen auf die Betriebsverfassung.

Im Anschluss referierte Herr Thilo Schmid  von der Continental Automotive GmbH, einem der größten Automobilzulieferer weltweit, über die betriebliche Praxis der digitalisierten Arbeitswelt im Konzern. Der Leiter der Personalberatung der Regensburger Niederlassung sieht länderübergreifende Kommunikation im Konzern als eine der größten Hürden der kommenden Jahre. Neue Innovationstools wie „Contivation“ oder die unternehmenseigene Plattform „ConNext“, auf der sich die Mitarbeiter des Konzerns länderübergreifend in Blogs austauschen, Ideen sammeln und projektbezogen zusammenarbeiten können, seien hierbei ebenso richtungsweisende Neuerungen im Konzern wie die Betriebsvereinbarung „Freiraum“ zur Durchführung der bereits im Konzern gelebten mobilen Arbeit.

Im Anschluss erläuterte Herr Prof. Dr. Maschmann schwierige und hochaktuelle Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt stellen. Prof. Dr. Maschmann stellte Handlungsbedarf hinsichtlich gesetzlicher Regelungen etwa zu Arbeitsort und Arbeitszeit heraus und erläuterte im Anschluss Besonderheiten, die entstehen, wenn Vorgesetzte nur noch virtuell (gegebenenfalls länderübergreifend) Anweisungen erteilen, die Leitungsmacht selbst also ausschließlich virtuell erfolgt. Hergebrachte Begriffe wie die Betriebszugehörigkeit werden, so Prof. Dr. Maschmann, in Frage gestellt und müssen neu durchdacht werden. Auch stelle sich künftig vermehrt die Frage, wie sich Arbeitszeit definiert, wie die Abgrenzung zur Freizeit vorzunehmen ist und ob diese Abgrenzung auch dann noch gelten kann, wenn der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber ständig erreichbar ist.

Anschließend beleuchtete Herr Christian Dietl von der DGB Region Regensburg gewerkschaftliche Handlungsfelder. Einleitend erinnerte er an den 100. Todestag des US-Amerikaners Frederick Winslow Taylor. Die Lehre des „Taylorismus“ befasst sich mit der Rolle der menschlichen Arbeitskraft in maschinell durchgeführten Produktionsprozessen. Digitalisierung mache jedoch, so Dietl, umgekehrt die Anpassung der Produktionsprozesse an die Menschen erforderlich und sei daher von besonderem gewerkschaftlichen Interesse. Dabei stellte er deutlich heraus, dass künftig dem Arbeitsschutz eine besonders herausragende Bedeutung zukommen wird.

Herrmann Brandl von der vbw Regensburg (Vereinigung der bayerischen Wirtschaft) beleuchtete die Interessenlagen schließlich aus Arbeitgebersicht. Für ihn mache es die Flexibilisierung der Arbeitszeit erforderlich, sich von zu strikten und starren gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit zu entfernen. Die Entscheidung über Dauer und Lage Arbeitszeit sei seiner Meinung nach nicht durch den Staat vorzugeben, sondern müsse dem einzelnen Arbeitnehmer in Absprache mit seinem Arbeitgeber vorbehalten bleiben. Digitalisierung kann nur gelingen, wenn die Autonomie innerhalb der Betriebe gestärkt wird.

Im zweiten Teil der Veranstaltung bildete sich eine rege Diskussion, an der sich die Zuhörerschaft äußerst interessiert beteiligte und mit großer Begeisterung einbrachte. Die Diskussion erfolgte mitreißend, informativ, sachlich. Es meldeten sich Betriebsräte, Richter und Vertreter der Arbeitgeberseite zu Wort. Kritische Fragen regten zum Nachdenken an. Äußerst kontrovers wurde diskutiert, ob ständige Erreichbarkeit überhaupt wünschenswert sei und ob nicht der Staat die Pflicht habe, einer ständigen Erreichbarkeit der Arbeitnehmer und damit einer möglichen Ausbeutung der Arbeitnehmer entgegenzusteuern. Die Diskussion führte zu einem regen Austausch, der viele innovative Denkansätze und neue Ideen für diese hochaktuelle Fragestellung zutage förderte.

Mögen während der Diskussion gegensätzliche Positionen vertreten worden sein, so herrschte zum Schluss doch über einen Punkt Einigkeit: Die Arbeitswelt von morgen wird sich grundlegend ändern und es liegt an uns allen, die Zukunft zu gestalten. Die Ortstagung des DArbGV leistete hierzu einen wichtigen Beitrag und wird sicher in Zukunft wieder das Thema aufgreifen.

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