Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Angebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund längerer Arbeitsunfähigkeit Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung benötigen.
Es handelt sich um ein wichtiges Hilfsangebot, das darauf abzielt,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird das BEM angeboten, wenn diese innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Es werden immer die letzten zwölf Monate betrachtet, nicht das Kalenderjahr.
Gemäß § 167 Absatz 2 SGB IX ist der Arbeitgeber/Dienstherr zur Einleitung des BEM verpflichtet. Demnach ist die Universität Regensburg für die Durchführung des BEM verantwortlich.
Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, bietet Ihnen die Universität Regensburg, vertreten durch die/den BEM-Beauftragte/n, das BEM schriftlich an. Sie erhalten das Angebot unabhängig davon, ob Sie Ihre Tätigkeit bereits wiederaufgenommen haben oder nicht. Im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme werden Sie umfassend über das BEM, seinen Grund und seine Zielsetzung, die Art und den Umfang der erhobenen und verwendeten Daten sowie über die mögliche Teilnahme weiterer Personen informiert.
Was immer im Rahmen des BEM vereinbart wird: Es kann nichts über Ihren Kopf hinweg veranlasst oder entschieden werden. Ihre Zustimmung oder Ablehnung wird zu Beginn des BEM eingeholt. Die Zustimmung kann im Laufe des BEM mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Annahme ist für Sie freiwillig. Sie allein entscheiden, ob Sie diese Hilfe annehmen möchten oder nicht. Ihr Einverständnis können Sie zu jedem Zeitpunkt des BEM-Verfahrens widerrufen.
Die Ablehnung des BEM hat für Sie keine dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Alle am BEM beteiligten Personen unterliegen der Schweigepflicht. In der Personalakte werden lediglich folgende Informationen abgelegt:
Jede weitere Dokumentation setzt Ihre ausdrückliche Zustimmung voraus. Sollten im BEM persönliche Daten, insbesondere medizinischer Art, aufgenommen werden, werden diese ebenfalls verschlossen in der Personalakte abgelegt.
Die/der BEM-Beauftragte der Universität koordiniert das BEM und ist Ihr/e erste/r Ansprechpartner/in. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, weitere Personen hinzuziehen, z. B.
Weitere Personen werden nur hinzugezogen, wenn Sie damit einverstanden sind. Mit Ihrer Zustimmung können auch externe Stellen (z. B. Krankenkassen, Renten- oder Unfallversicherungsträger, Integrationsämter) hinzugezogen werden.
Manuela Zachmayer M.A.
Tel. 0941 943 5945
Fax 0941 943 815945
E-Mail: bem@ur.de
Sammelgebäude, Zi. 217
(2. Stock)
Termine nach Vereinbarung