Erhöhung der Wertgrenze für Beschaffungen aus Bundesmitteln

Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember „Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ beschlossen. Mit den neuen Verwaltungsvorschriften wird die Wertgrenze für Direktaufträge für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen von derzeit 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Bitte beachten Sie, dass vor dieser Regelung aber immer die Vorgaben im Zuwendungsbescheid gelten.
Stehen hierin abweichende Regelungen, so sind diese einzuhalten. Um die richtige Mittelverwendung und Finanzierung sicherzustellen, wird deswegen weiterhin dringend empfohlen, für alle Beschaffungen einen Beschaffungsantrag zu stellen. Bei Fragen können Sie das Referat Einkauf auch jederzeit direkt kontaktieren.
→ zu den Dokumenten und Formularen für Beschaffungsanträge