Automatische Urlaubsansparung bei Beamtinnen und Beamten

Gemäß § 8 S. 1 UrlMV entfällt für Beamtinnen und Beamten künftig das Antragsformular zur Ansparung von Erholungsurlaub.
Der nicht eingebrachte Erholungsurlaub des Vorjahres wird dadurch zum Ende der Einbringungsfrist (im Jahr 2025 der 31.10.2025) im rechtlich höchstmöglichen Umfang (höchstens 15 Tage) "automatisch" in angesparten Erholungsurlaub überführt.
Die Einbringungsfrist für den angesparten Urlaub bleibt unberührt.