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ANERKENNUNG VON AUSLANDSLEISTUNGEN

Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Anerkennung von Auslandsleistungen folgende Verfahrensregeln: 

  • Wenden Sie sich mit dem Antrag direkt an Prof. Arnold.
  • Kommen Sie in die Sprechstunde (nach Vereinbarung).
  • Beachten Sie, dass für die Anerkennung immer der jeweilige Fachvertreter zuständig ist, der Lehrstuhl für Theoretische VWL also ausschließlich für VWL-Kurse, in erster Linie für Kurse aus dem Bereich Finanzmarkttheorie.
  • Bereiten Sie das entsprechende Formular von der Prüfungsamt-Website zur Unterschrift vor.
  • Bringen Sie mit dem Antrag Unterlagen mit, aus denen die Kursinhalte und die Bepunktung mit ECTS-Punkten hervorgeht.
  • Falls nicht ECTS-Punkte vergeben werden, bringen Sie Unterlagen mit, aus denen die Workload hervorgeht, so dass das in ECTS umgerechnet werden kann.
  • Zu Ihrer Planungssicherheit können Sie sich schon vor Ihrem Auslandsaufenthalt bestätigen lassen, dass ein Kurs bei erfolgreichem Bestehen anerkannt werden wird.

  1. Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
  2. Institut für Volkswirtschafslehre und Ökonometrie