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Universitätsarchiv

Das Universitätsarchiv Regensburg übernimmt, bewahrt und erschließt archivwürdige Unterlagen und Sammlungen der Universität, ihrer Einrichtungen und Vorgängerinstitutionen. Es sichert wertvolle Dokumente langfristig und gewährleistet deren geordnete Nutzung für Forschung, Verwaltung und historische Aufarbeitung.


Aktuelles

Ehemalige Studierende im Porträt

Eine virtuelle Ausstellung


FAQ

Allgemeine Informationen

Wer kann das Universitätsarchiv nutzen?

Das Archiv kann von jeder Person genutzt werden, die ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Eine Anfrage per E-Mail an archiv​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) mit Thema und Fragestellung ist erforderlich. Bitte teilen Sie uns Ihre postalische Adresse mit.

Wo befindet sich das Universitätsarchiv?

Das Hauptmagazin liegt im Verwaltungsgebäude der Universität Regensburg. Die Einsichtnahme von Unterlagen erfolgt nach vorheriger Absprache im Forschungslesesaal der Universitätsbibliothek (Ebene 6).

Wie sind die Öffnungszeiten?

Nach vorheriger Terminvereinbarung:

Montag bis Donnerstag: 9:00–15:00 Uhr

Freitag: eingeschränkt nach Absprache

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Per E-Mail: archiv​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) oder telefonisch unter 0941 943-4327. 

Postadresse: Universitätsarchiv Regensburg, Universitätsstraße 31, 93053 Regensburg

Nutzung & Einsichtnahme

Wie kann ich Archivgut einsehen?

Um Einsicht in Archivgut zu erhalten, senden Sie bitte eine Anfrage an archiv​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Postanschrift sowie einer kurzen Beschreibung des Themas und des Nutzungszwecks. Wir unterstützen Sie gerne bei der Recherche und informieren Sie über die verfügbaren Bestände. Die Einsichtnahme findet i.d.R. im Forschungslesesaal statt. Dieser befindet sich in dem Räumlichkeiten der Zentralbibliothek auf Ebene 6. Beachten Sie auch unsere Benutzungsordnung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).

Welche Schutzfristen gelten für Archivgut?

Die Schutzfristen richten sich nach dem Bayerischen Archivgesetz. In bestimmten Fällen kann ein Antrag auf Schutzfristenverkürzung (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) gestellt werden.

Abgabe von Unterlagen

Welche Unterlagen müssen dem Archiv angeboten werden? 

Alle dienstlich entstandenen Unterlagen, die Verwaltungshandeln dokumentieren, sind relevant und dem Universitätsarchiv, unabhängig vom Format, zur Bewertung anzubieten. 

Auch Unterlagen und Daten, für die eine gesetzliche Löschungspflicht besteht, sind dem Universitätsarchiv zur Bewertung anzubieten. Die Abgabe an das Archiv erfüllt dabei die Löschungspflicht.

Wie erfolgt die Übergabe von Akten?

Eine strukturierte Abgabe mit Abgabeliste ist erforderlich. Das Archiv entscheidet über langfristige Archivierung oder Kassation. Den genaueren Prozess können Universitätsmitglieder hier einsehen.

Welche Aufbewahrungsfristen sind zu beachten?

Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Unterlagen noch aufbewahrt werden müssen, können Sie den jährlich aktualisierten Regensburger Fristenkatalog (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) nutzen. Dieser enthält die geltenden Aufbewahrungsfristen sowie die entsprechenden rechtlichen Grundlagen, sodass Sie schnell prüfen können, welche Dokumente für die Abgabe an das Archiv vorgesehen sind.

Ich war früher Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bzw. Studentin oder Student der Universität Regensburg. Kann ich dem Archiv Materialien aus meiner Zeit an der Universität anbieten?

Ja. Ehemalige Mitarbeitende und Studierende können dem Universitätsarchiv gerne Materialien anbieten, die ihre Zeit an der Universität Regensburg dokumentieren. Dazu gehören zum Beispiel Unterlagen, Fotos, Korrespondenzen, Projekte oder andere persönliche Materialien mit Bezug zur Universität.

Praktika & Mitarbeit

Bietet das Universitätsarchiv Praktikumsplätze an? 

Studierende können im Rahmen eines Pflichtpraktikums mitwirken. Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf und kurzem Motivationsschreiben an archiv​(at)​ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Für das Jahr 2026 können leider keine weiteren Bewerbungen berücksichtigt werden.

Zuständigkeiten

Ist das Universitätsarchiv für Unterlagen des Universitätsklinikums zuständig? 

Nein, medizinische und Patientenunterlagen werden im Zentralarchiv des Universitätsklinikums aufbewahrt.

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