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Corona

Das Prüfungssekretariat Vorklinik ist wieder persönlich für Sie da. Die Corona-Situation erfordert aber auch weiterhin unsere Achtsamkeit. Nutzen Sie daher bitte weiterhin vorrangig unsere Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder E-Mail. Verwenden Sie hierfür bitte die Ihnen zugewiesene studentische E-Mail-Adresse

E-Mail: pa.vkl@verwaltung.uni-regensburg.de

Aktuelle Updates und Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus an der UR erhalten Sie hier.


Rahmenprüfungsordnungen

Prüfungsrechtliche Sonderregelungen

Gemäß § 9 Abs. 1 der Rahmenprüfungsordnung – Wintersemester 2020/21 werden schriftliche Prüfungen, die ab 20.01.2021 und danach innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs (= bis 30.04.2021) dieser Ordnung angetreten werden, im Falle des Nichtbestehens nicht gewertet (freier Prüfungsversuch).

Bitte beachten Sie, dass nun im Gegensatz zur Regelung aus dem Sommersemester 2020 nun der Prüfungsversuch angetreten werden muss. Ein Nichtantritt zu einer angemeldeten Prüfung führt zu einem Versäumnis.

Diese Regelung gilt jedoch gem. § 9 Abs. 1 Satz 4 der Rahmenprüfungsordnung – Wintersemester 2020/21 nicht für Abschlussarbeiten und gleichfalls im Falle des Unterschleifs!

Neuerung! (Stand 15.04.2021)

Angesichts nun gemachter Erfahrungen soll für den letzten Teil des Geltungsbereichs der RahmenPO WS 2020/21 für die Prüfungen im Sommersemester 2021 (01.04. bis 30.04.2021) eine den Umständen angemessenere und praktikable Vollzugslösung Anwendung finden.

Danach soll es Studierenden ermöglicht werden, durch Fernbleiben von einer Prüfung zurückzutreten, ohne den freien Prüfungsversuch zu verlieren. Es soll also insoweit im Vollzug die Regelung aus § 8 Abs. 1 der RahmenPO SS 2020 angewendet werden.

Sie gilt ausschließlich für die jetzt im April 2021 stattfindenden schriftlichen Prüfungen.


"Corona-Semester" - Freisemesterregelung

Wie das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekannt gegeben hat, werden die angesichts der COVID-19-Pandemie zunächst für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz erneut verlängert. Ebenso wie in den drei vergangenen Semestern gelten sie auch im Wintersemester 2021/22. Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen verschieben bzw. verlängern sich automatisch um ein Semester. Damit wird den Studierenden zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen eröffnet. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2021/22 erstreckt. Dadurch wird erneut eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Förderungshöchstdauer erreicht. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2021.


Die "4-Semester-Regel" unter Berücksichtigung der "Corona-Semester"

§ 16 Abs. 2 S. 1 Prüfungs- und Studienordnung für den Ersten Studienabschnitt des Studiengangs Humanmedizin:

"Die Abschlussprüfung zum theoretischen Teil einer praktischen Übung oder eines Kurses kann innerhalb von vier Semestern, von Beginn des Praktikums an gerechnet, viermal wiederholt werden."

 

Um eine Prüfungs(wiederholungs)frist unter Corona (also unter Anwendung von Art. 99 Abs. 1 BayHSchG) ganz generell gesprochen korrekt zu berechnen, muss die Frist zunächst ohne Corona regulär berechnet werden, sodann sind diejenigen Corona-Semester, in denen der Prüfling im Studiengang immatrikuliert war, hinzuzufügen.

 

Da alle Studierenden der Kohorte WS 2019/20 in allen vier "Corona-Semestern" (SS 2020, WS 2020/21, SS 2021 und WS 2021/22) immatrikuliert waren, ist für deren Prüfungsfristen, die davor begonnen haben, stets plus vier Semester zu rechnen.

 

Für eine Frist, die nach dem SS 2020 begonnen hat, ist plus drei, plus zwei bzw. plus ein Semester zu rechnen.

 

Für eine Frist, die nach dem WS 2021/22 begonnen hat, entfällt dagegen eine Verlängerung.

 

Beispiele zur Veranschaulichung:

 

·        Praktikum der Chemie für Mediziner - Allgemeine und Anorganische Chemie (AC): regulär 1. Fachsemester

 

ausgehend vom Studienbeginn WS 19/20 (AC im WS 2019/20):

regulärer Fristablauf SS 2021 + 4 "Corona-Semester" (SS 2020, WS 2020/21, SS 2021 und WS 2021/22) = SS 2023

 

ausgehend vom Studienbeginn WS 20/21 (AC im WS 2020/21):

regulärer Fristablauf SS 2022 + 3 "Corona-Semester" = (WS 2020/2021, SS 2021 und WS 2021/22) = WS 2023/24

 

 

·        Praktikum der Chemie für Mediziner - Organische Chemie (OC): regulär im 2. Fachsemester

 

ausgehend vom Studienbeginn WS 2019/20 (OC im SS 2020):

regulärer Fristablauf WS 2021/22 + 4 "Corona-Semester" (SS 2020, WS 2020/21, SS 2021 und WS 2021/22) = WS 2023/24

 

ausgehend vom Studienbeginn WS 2020/21 (OC im SS 2021):

regulärer Fristablauf WS 2022/23 + 2 "Corona-Semester" (SS 2021, WS 2021/22) = WS 2023/24

 

 



  1. Fakultäten
  2. Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin