Erster Blogbeitrag eines Teilnehmers des "Juristisches Bloggen"-Kurses erschienen
Mit Maximilian Hauser hat der erste Teilnehmer des Kurses zum juristischen Bloggen, den Prof. Dr. Anna K. Bernzen im Wintersemester 2024/25 erstmals angeboten hat, seinen Blogbeitrag veröffentlicht hat. Der Beitrag leitet her, wieso auch "Fake News" ohne inhaltlichen Bezug auf eine konkrete Person eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen können. Er ist hier abrufbar.
Handbuchbeitrag zu KI und Urheberrecht erschienen
Welchen Schutz das Urheberrecht für Künstliche Intelligenz und deren Erzeugnisse bietet, wie andersherum aber auch Dritte durch das Urheberrecht vor Künstlicher Intelligenz geschützt werden, hat Prof. Dr. Anna K. Bernzen in einem Kapitel des Handbuchs "Plattform-Governance und Recht" (hrsg. von Künstner/Louven) dargelegt, das nun erschienen ist.
Editorial zur KI-Verordnung erschienen
Prof. Dr. Anna K. Bernzen hat das Editorial für die Aprilausgabe der Zeitschrift "Wettbewerb in Recht und Praxis" (WRP) verfasst. Unter dem Titel "Die KI-Verordnung: Außen Produktsicherheit, innen Urheberrecht" erläutert sie darin die Vorschriften des neuen europäischen Rechtsaktes, die sich mit Urheberrechtsfragen befassen.
Vorlesung an der Tashkent State University of Law
Zusammen mit Prof. Dr. Tabea Bauermeister hält Prof. Dr. Anna K. Bernzen Anfang April eine zweiwöchige Vorlesung zum Bürgerlichen Recht an der Tashkent State University of Law in Usbekistan. Die Studierenden erhalten darin einen Überblick über den allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs und das deutsche Schuldrecht.
Vortrag zum Urheberrecht in der KI-Verordnung
Auf der Tagung "Generative KI im Spiegel des Urheberrechts" an der FU Berlin hat Prof. Dr. Anna K. Bernzen zu den urheberrechtsbezogenen Pflichten in der KI-Verordnung vorgetragen. Die Tagung, die am 23. Februar 2024 stattfand, befasste sich allgemein mit den Fragen, die sich v.a. beim Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Inhalten stellen.
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