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Prüfungsordnungen

Die erste Lehramtsprüfung besteht aus der ersten Staatsprüfung („Staatsexamen“) und den studienbegleitend abzulegende Modulprüfungen (den Prüfungen, die während des Studiums in den Lehrveranstaltungen der Universität gemacht werden). Die Note der ersten Lehramtsprüfung setzt sich aus den Noten des „Staatsexamens“ (zu 60 Prozent) und aus den Noten der Modulprüfungen (zu 40 Prozent) zusammen.

Lehramtsprüfungsordnung I (LPO 1) vom 13.3.2008

Die LPO I ist ein Erlass des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Sie enthält für alle bayerischen Universitäten geltende Bestimmungen für die erste Staatsprüfung („Staatsexamen“) und Vorschriften für das Studium und die Prüfungsinhalte der verschiedenen Lehrämter für alle Fächer.

Universitäre Prüfungsordnung

Die universitäre Prüfungsordnung regelt die Durchführung der Modulprüfungen und damit den universitären Teil der Ersten Lehramtsprüfung für Studierende der an der Universität Regensburg angebotenen Lehrämter.
Die zum Zeitpunkt des Studienbeginns aktuelle Fassung der Prüfungsordnung gilt grundsätzlich das gesamte Studium hindurch.


  1. Fakultäten
  2. Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin

Lehramt Biologie Prüfungsordnungen

 

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