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Aktuelles


Abmahnwelle wegen Google Fonts

21.10.2022 | Susanne Stingl

Wie am 01.04.2022 berichtet, stellte im Januar 2022 das Landgericht München I fest, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung rechtswidrig ist.
Daraufhin wurden und werden massenhaft Forderungsschreiben wegen des Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung per Email oder postalisch versendet. Websitebetreiber sollen danach zwischen 100 und 500 Euro wegen der rechtswidrigen Einbindung von Google Fonts bezahlen.


Tatsächlich ist die dynamische Einbindung von Google Fonts in vielen Fällen rechtswidrig. Vor allem öffentlichen Stellen wie der Universität Regenburg stehen weniger Möglichkeiten zur Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Verfügung als privaten Unternehmen. Die Universität Regenburg verzichtet in ihrem Webauftritt gänzlich auf die dynamische Einbindung von Google Fonts.


Sollten Sie Google Fonts im Rahmen von Projekten anderweitig auf Webseiten dynamisch eingebunden haben, raten wir dringend dazu, dies zu ändern und die Schriftarten lokal einzubinden. So lautet auch die Empfehlung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.


Sollten Sie eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten haben, leiten Sie diese bitte unverzüglich an Ihren Vorgesetzen und an dsb@ur.de weiter. Gern prüfen wir die Rechtmäßigkeit und beraten bezüglich des weiteren Vorgehens.

Quellen:


Urteil des LG München I: Urteil vom 20. Januar 2022, Az. 3 O 17493/20
https://www.heise.de/news/DSGVO-Abmahnwelle-wegen-Google-Fonts-7206364.html
https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki42.html

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