1,24 Mio. Euro Bußgeld wegen fehlender Einwilligungserklärung
24. Juli 2020 | von Jakob Schlag
Die AOK Baden-Württemberg muss 1,24 Mio. Euro Bußgeld zahlen, weil sie mehr als 500 Adressen aus Gewinnspielen zu Werbezwecken verwendet hat, ohne hierfür die Einwilligung der Betroffenen vorweisen zu können.
Bayerischen Behörden droht zwar grundsätzlich kein Bußgeld bei Datenschutzverstößen, ausgenommen hiervon sind jedoch Situationen, in denen eine Teilnahme am Wettbewerb stattfindet.
Nutzen Sie daher die Beratungsangebote des/der Datenschutzbeauftragen (dsb@ur.de). Arbeitshilfen zu häufigen Datenschutzfragen finden Sie unter www.uni-regensburg.de/informationssicherheit/datenschutz/arbeitshilfen/index.html