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Aktuelles


Brexit-Abkommen – Datenübermittlung vorerst weiterhin zulässig

07. Januar 2021 | von Lisa Wiltschko

Zum 01.02.2020 ist das Vereinigte Königreich nach Ratifizierung des Austrittsabkommens aus der EU ausgetreten. Von diesem Zeitpunkt an bis zum 31.12.2020, 24:00 Uhr lag eine Übergangsphase vor. Während dieser Übergangsphase galt nach dem Austrittsabkommen das EU-Recht im und gegenüber dem Vereinigten Königreich weiter (wir haben darüber berichtet).


Noch vor dem Ende der Übergangsfrist haben sich die Europäische Kommission und das Vereinigte Königreich auf das Handels- und Zusammenarbeitsabkommen geeinigt. In diesem Brexit-Abkommen ist eine weitere Übergangsfrist für Datenübermittlungen aus der EU in das Vereinigte Königreich ab dem 01.01.2021 vorgesehen. Danach sollen Übermittlung personenbezogener Daten von der EU in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland für eine Übergangsperiode nicht als Übermittlungen in ein Drittland angesehen werden.


Diese weitere Übergangsregelung beginnt mit dem In-Kraft-Treten des Abkommens und endet, wenn das Vereinigte Königreich betreffende Adäquanzentscheidungen nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO und Art. 36 Abs. 3 Richtlinie (EU) 2016/680 durch die EU-Kommission ergangen sind. Dabei sind auch die aktuellen Entscheidungen des EuGH zu berücksichtigen. Die Übergangsregelung endet spätestens nach vier Monaten. Dieses Enddatum kann um zwei Monate verlängert werden, falls keine der beteiligten Parteien widerspricht.


Dies bedeutet nun für die Praxis, dass auch mit dem Ablauf des 31.12.2020 eine Übermittlung per-sonenbezogener Daten aus der EU in das Vereinigte Königreich und nach Nordirland bis zum Ablauf der weiteren Übergangsfrist zunächst zulässig bleibt.
Zu gegebener Zeit werden wir über die weiteren Entwicklungen hinsichtlich etwaiger Adäquanzentscheidungen durch die EU-Kommission berichten. Bis dahin können Sie bei Fragen zu konkreten Fällen gerne auf das Team der Datenschutzbeauftragten zukommen.

Quellen:

  1. Universität

Informationssicherheit

IT-Sicherheit

Datenschutz