Das Welcome Center ist der direkte Kontakt für internationale Gastwissenschaftler und Gastwissenschaftlerinnen schon vor der Anreise, um Kinderbetreuung und Schule für Ihre Kinder zu organisieren. In enger Koordination mit dem Familienservice der UR versuchen wir Ihnen bei dieser Anliegen zu helfen.
Kontaktieren Sie uns unter info.welcome-center@ur.de so früh wie möglich.
Wenn Sie Ihre Familie (Ehepartner oder Ehepartnerin und Kinder) nach Deutschland mitbringen möchten, muss auch für diese Familienmitglieder ein Visum bei der Deutschen Botschaft beantragt werden. Für die erforderlichen Unterlagen und mehr Informationen, wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland. Ihren Angehörigen wird dann nach der Einreise ein Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs erteilt.
⇒ Umfassende Informationen zu Ehegattennachzug
Für die Kinderbetreuung für Kinder von 0-3 Jahren gibt es zwei Optionen: Kinderkrippen/Kindertagesstätten und Tagesmütter/Tagesväter.
Was:
Gebühren:
⇒ Informationen zu den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen
⇒ Überblick der verschiedenen Einrichtungen
Was:
Gebühren:
⇒ Anlaufstelle: Amt für Tagesbetreuung von Kindern
Kinder zwischen 3-6 Jahren können einen Kindergarten besuchen, bevor sie in die Grundschule kommen.
Was:
Wann:
Gebühren:
⇒ Informationen zu den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen
Ab einem Alter von sechs Jahren besuchen die Kinder die Schule. Die deutschen Schulen bieten sehr guten Unterricht und sind kostenlos.
In Deutschland besteht eine Schulpflicht, das bedeutet für Ihr Kind, dass es bei einem Aufenthalt ab drei Monaten eine Schule besuchen muss.
Was:
Die Grundschule mit den Klassen 1 bis 4 ist die erste Stufe des deutschen Schulsystems. Für Kinder, die nur wenig oder noch kein Deutsch sprechen, sind an einigen Grundschulen „Deutschklassen“ eingerichtet, in denen der Schwerpunkt auf dem Erlernen der deutschen Sprache liegt, um dann – sobald die Deutschkenntnisse dafür ausreichen – in den normalen Unterricht zu wechseln.
Wer:
Die Zuweisung erfolgt durch das Schulamt abhängig von Ihrem Wohnort. Das Welcome Center kann Sie an bei der Kontaktaufnahme unterstützen.
Wann:
Das Schuljahr startet in Bayern Mitte September und dauert bis Ende Juli. Für mehr Informationen zu den Schulferien und Feiertagen finden Sie hier.
Schultag:
Der Unterricht findet regulär von 8.00 – 11.30 oder bis 13.00 Uhr statt. Berufstätige Eltern, die mittags nicht zu Hause sind, können die sog. Nachmittagsbetreuung“ oder „Hausaufgabenhilfe“ in Anspruch nehmen, die bis ca. 14.00 Uhr oder auch 16.00 Uhr dauert. Hierfür ist eine frühzeitige Anmeldung notwendig, da die Plätze begrenzt sind. Die sog. Deutschklassen dauern i.d.R. bis 16.00 Uhr.
Ab der 5. Klasse stehen dann drei weitere Schultypen zur Verfügung: die Mittelschule, Realschule und Gymnasium, je nach Leistung und Begabung. Dazu kommen Deutschklassen für Kinder, die die deutsche Sprache noch nicht beherrschen.
Bitte schreiben Sie an das Welcome Center unter info.welcome-center@ur.de und schildern Sie die individuelle Situation und die Bedürfnisse Ihres Kindes. Wir können Ihnen dann gerne Ihre Möglichkeiten in Regensburg erläutern und Sie weiter unterstützen.
Eine Alternative zum deutschsprachigen Schulunterricht bietet die in Regensburg ansässige private Swiss International School mit Kindergarten, Grundschule und Gymnasium.
⇒ Informieren Sie sich direkt auf der Seite der Swiss International School
In Bayern startet das Schuljahr Mitte September und dauert bis Ende Juli.
Ferien sind jedes Jahr innerhalb der folgenden Zeiträume:
1 Woche Ende Oktober/ Anfang November
2 Wochen Ende Dezember
1 Woche im Februar
2 Wochen im April
2 Wochen im Juni
6 Wochen im August und Anfang September
⇒ Aktuelle Daten und weitere Details
Der Familien-Service der Universität Regensburg bietet viele Angebote für Familien, z. B. Kinderkrippe und Kindergarten in nächster Nähe, Ferienbetreuung, Vermittlung von Babysittern.
⇒ Angebote der UR für das Personal in Forschung und Lehre
Staatsangehörige der EU, der EWR- Staaten, der Schweiz und Staatsangehörige von Nicht- EU-Ländern können Kindergeld beziehen, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag auf Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse gestellt.
⇒ Informationen rund um die Familie auf dem Familienportal des Bundes
⇒ Aktuelle Informationen zu Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderbonus
Wenn ein Elternteil wegen der Betreuung eins Neugeborenen beruflich pausiert, kann er zur Kompensierung seines Gehalts das sogenannte Elterngeld beziehen. Dessen Höhe hängt vom vorherigen Nettoeinkommen ab. Das Elterngeld beantragen Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Detaillierte Informationen:
⇒ Das Zentrum Bayern Familie und Soziales: Landesbehörde für soziale Leistungen