Zu Hauptinhalt springen

Prof. Dr. Kai Cornelius

A. Forschungsschwerpunkte


·      Besonderheiten des Straf- und Strafprozessrechts in der

        Informationstechnologie

·      Wirtschaftsstrafrecht

·      Medizinstrafrecht

·      Datenschutzrecht


B. Kurzinformation

Die venia legendi ist Kai Cornelius für das Strafrecht, Strafprozessrecht, Informationstechnologie- und Wirtschaftsstrafrecht sowie Internationales und Europäisches Strafrecht verliehen worden. In seiner Habilitationsschrift hat er die verweisungsbedingte Akzessorietät von Straftatbeständen speziell in Verknüpfung mit dem Europäischen und Internationalen Recht untersucht. Seine Dissertation hat sich mit gesetzlichen Absicherungen gegen spurloses Verschwindenlassen missliebiger Personen durch die staatliche Gewalt beschäftigt.

Daneben liegt sein Forschungsschwerpunkt im Informationstechnologierecht mit seinen strafrechtlichen Bezügen. Deshalb hat er mehrere Jahre interdisziplinär am Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover gearbeitet, veranstaltete das Symposium „Virtual Worlds and Criminality", veröffentlichte eine Fülle von Artikeln auf diesem Gebiet, hielt einschlägige Vorträge und eine Vielzahl von einschlägigen Lehrveranstaltungen an den Universitäten Hannover, Hamburg und Regensburg.

Dies wird ergänzt durch seine Aktivitäten im Rahmen der EURAT-Projektgruppe (http://www.uni-heidelberg.de/totalsequenzierung/) zu strafrechtlichen Fragestellungen im Bereich der Bioinformatik, wie sie sich beispielsweise aus der Möglichkeiten der Totalsequenzierung des menschlichen Genoms und der translationalen medizinischen Forschung ergeben. Dabei arbeitet Kai Cornelius eng mit WissenschaftlerInnen aus den Bereichen der Medizin, Informatik und der Ethik zusammen. Hier trifft sich sein Interesse an den rechtlichen Fragestellungen der Informatik mit dem Recht des Gesundheitswesens in Gestalt der als eine führende Zukunftstechnologie des 21. Jahrhunderts angesehenen Bioinformatik.

Internationale Erfahrungen konnte er neben seiner Zeit als Marie-Curie Host Fellow an der Universität Breslau/Wrocław (Polen) als Visiting Researcher an der University of Michigan (Ann Arbor, USA) und beim Masterstudium (u. a. University of London, Queen Mary & Westfield College, UK) sammeln.

Im Rahmen seiner Lehrtätigkeit hat er neben dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts auch Strafprozessrecht, Europäisches Wirtschaftsstrafrecht, IT-Strafrecht und Medizinstrafrecht, Informations- und Datenschutzrecht sowie (englisch) European Cybercrime Law gelesen.


C. Veröffentlichungen


D. Gehaltene Vorträge


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Strafrecht

Lehrprofessur für Strafrecht

 

<tmui style="top:1px; right:1px;"></tmui>

Quadrat in der Fakultätsfarbe der Rechtswissenschaft
lehrprofessur.strafrecht@
jura.uni-regensburg.de

 

<tmui style="top:1px; right:1px;"></tmui>