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Externe Benutzung des Universitätsarchivs

Anfragen und Benutzung

Allgemein

Richten Sie Ihre Anfrage bitte an archiv[at]ur.de.

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen Ihnen nur dann Auskunft erteilen und Sie zur Archivbenützung zulassen können, wenn uns Ihre vollständige postalische Adresse vorliegt.

Wer kann das Archiv benutzen?

Das Archiv- und Sammlungsgut des Universitätsarchivs steht Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen sowie natürlichen und juristischen Personen für die Benutzung zur Verfügung. Das Archiv- und Sammlungsgut kann benutzt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benutzung glaubhaft gemacht wird und nicht Schutzfristen oder Schutzrechte Dritter entgegen stehen. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder
publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt.

Benutzungsantrag

Die Benutzung ist beim Kanzler der Universität, vertreten durch den Leiter des Universitätsarchivs, schriftlich zu beantragen (Benutzungsantrag). Der Antrag kann vor Ort ausgefüllt werden.

Im Benutzungsantrag müssen Ihr Name, Ihre postalische Adresse und die Anschrift des Benutzers bzw. der Benutzerin sowie der Benutzungszweck, bei wissenschaftlichem Benutzungszweck unter Angabe des Forschungsvorhabens, ggfs. Betreuer/in und die Art der Auswertung genannt werden.

Ist die Benutzerin oder der Benutzer minderjährig, so hat sie oder er dies anzuzeigen.

Der Benutzer bzw. die Benutzerin verpflichtet sich mit dem Antrag auf Benutzung des Universitätsarchivs zur Einhaltung der Benutzungsordnung. Die Benutzerin oder der Benutzer hat sich auf Verlangen auszuweisen. 


Bei schriftlichen oder mündlichen Anfragen kann auf einen schriftlichen Benutzungsantrag verzichtet werden.


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