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Vorbereitung vor Ausreise (Austauschprogramme Europa)

Auch wenn die Universität Regensburg Ihren Auslandsaufenthalt sowohl akademisch als auch organisatorisch unterstützt, bleiben Sie als Programmteilnehmer:in für das Vorhaben doch selbst verantwortlich. Jede bzw. jeder an einem Austauschprogramm teilnehmende Studierende muss selbst für die korrekte Erledigung aller Formalitäten (z.B. Visum, Krankenversicherung, Beurlaubung) Sorge tragen.

Wenn Sie sich selbstständig um finanzielle Förderung (Stipendien, Auslandsbafög etc.) bewerben wollen, müssen Sie genügend Vorlaufzeit einplanen!


Nachfolgend finden Sie einige hilfreiche Informationen und Links zur Vorbereitung Ihrer Abreise:


Beurlaubung

Die Universität Regensburg gewährt für ein Auslandsstudium bis zu zwei Urlaubssemester. Der Beurlaubungsantrag ist vor der Rückmeldefrist an die Studierendenkanzlei zu richten. Als Beleg für den Beurlaubungsgrund "Auslandsstudium" gilt das Zulassungsschreiben o.Ä. der ausländischen Hochschule (bei einer Eigenbewerbung) bzw. des International Office (bei einer Platzierung im Austauschprogramm).

Der Semesterbeitrag (Studentenwerksbeitrag, RVV-Ticket) ist auch im Falle einer Beurlaubung zu entrichten.

Genauere Informationen zum Verfahren der Beurlaubung und den Beurlaubungsantrag finden Sie auf der Internetseiten der Studierendenkanzlei.

Hinweise

  • Für jedes Semester ist ein separater Antrag auf Beurlaubung zu stellen.
  • Auch beurlaubte Studierende müssen sich rückmelden. Achten Sie also darauf, dass Sie dies innerhalb der entsprechenden Frist erledigen!

Studierendenkanzlei


Versicherungen

Für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen

Ein ausreichender Versicherungsschutz gegen Krankheit und Unfall ist sowohl für Studium als auch Praktikum im Ausland unerlässlich. Sie sollten sich also bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts genau über einen geeigneten Versicherungsschutz informieren, da weder die Universität Regensburg noch der DAAD haftbar gemacht werden können für Schäden, die aus Krankheit, Unfall, Verletzung oder aus Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit den geförderten Projekten entstehen.

European Health Insurance

Wer in der Bundesrepublik einer gesetzlichen Krankenversicherung angehört, kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkasse des Gastlandes in Anspruch nehmen. Erforderlich ist dafür der "Anspruchsnachweis" in Form der European Health Insurance Card (EHIC), den die deutsche Krankenkasse ausstellt, und im Gastland die Anmeldung bei der Gebietskasse. Abgedeckt werden in der Regel nur die medizinisch notwendigen Behandlungen. Deshalb wird empfohlen, sich vor dem Auslandsaufenthalt bei der eigenen Krankenkasse gründlich beraten zu lassen und eine zusätzliche Auslandskranken- und eine Reiserücktransportversicherung abzuschließen.

Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären, ob und für wie lange ein Auslandsschutz besteht.

Aufenthalt in Nicht EU-Staaten

Für die meisten Nicht-EU-Staaten muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Versicherung über den DAAD

Der DAAD bietet für Studierende, die über den DAAD gefördert werden (z.B. im Rahmen von Erasmus+), eine spezielle kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an.

DAAD: Versicherung im Ausland

Private Unfall- und Haftpflichtversicherung

Zusätzlich zur Krankenversicherung wird eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für's Ausland dringend empfohlen.


Visum

Auch wenn deutsche Studierende innerhalb der EU kein Visum benötigen, brauchen Sie für einige Länder auf dem europäischen Kontinent, in denen die Universität Regensburg Partner hat, ein Studentenvisum (Beispiel: Russland). Sie werden im Zuge der Anmeldung an der Gasthochschule auf die entsprechenden Visumsbestimmungen hingewiesen. Genaue Informationen zu den Bestimmungen des jeweiligen Landes sind auf den Seiten der zuständigen Konsulate und Botschaften nachzulesen.


Wichtiger Hinweis für internationale Vollzeitstudierende der UR, die aus einem Nicht-EU-Staat kommen:

Es kann sein, dass Sie für einen Auslandsaufenthalt innerhalb der EU spezielle Formalitäten für die Anmeldung an der Gasthochschule erledigen müssen (z.B. ein Aufenthaltstitel am Gasthochschulort). Bitte informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Konsulat!

Der Aufenthaltstitel in Deutschland erlischt, wenn Sie sich länger als 6 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten. In diesem Fall muss eine Fristverlängerung bei der Ausländerbehörde der Stadt Regensburg beantragt werden. Es ist unbedingt nötig, dass Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland bis zur Rückkehr nach Deutschland gültig ist.


Präsentationen der Ausreiseveranstaltungen

Nachfolgend finden Sie die Präsentationen (pdf) der in Präsenz abgehaltenen Ausreise-Informationsveranstaltungen, nach Fach gelistet. Die Präsentationen enthalten Informationen für bereits platzierte UR-Studierende, die 2024/25 (im Rahmen des Erasmus+ Programms) einen Studienaufenthalt im europäischen Ausland absolvieren werden.


ERASMUS Ausreise Jura (Ausreiseveranstaltung vom 30.1.24)

ERASMUS Ausreise WiWi (Ausreiseveranstaltungen vom 1.2.24 und 6.2.24)

ERASMUS Ausreise Geisteswissenschaften (Ausreiseveranstaltung vom 5.2.24)

ERASMUS Ausreise Double Degree (Ausreiseveranstaltung vom 7.2.24)

ERASMUS Ausreise Geisteswissenschafen 2 (Ausreiseveranstaltung am 8.2.24)

ERASMUS Ausreise Geisteswissenschafen 3 (Ausreiseveranstaltung am 22.2.24)

ERASMUS Ausreise Naturwissenschaften (Ausreiseveranstaltung am 27.2.24)

ERASMUS Ausreise Medizin (Ausreiseveranstaltung am 7.2.24)


UR-Mediathek

In der Mediathek finden Sie zudem ein paar hilfreiche Videos mit Ausreiseinformationen.

zum Mediathek-Kanal



Was sonst noch wichtig ist

Selbstverständlich sollten auch ausreichende Sprachkenntnisse (bereits bei Bewerbung) nachgewiesen, die Finanzierung sichergestellt und die Anerkennung von Leistungen abgeklärt werden. Informationen zu diesen Themen finden Sie in den entsprechenden Bereichen.

Bewerbung (Sprachkenntnisse)

Finanzierung

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen


  1. UR International Office

Wege ins Ausland

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Grafik: Wege ins Ausland

                                 

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