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Vor Ausreise

Wenn Sie einen Studienaufenthalt in Übersee planen, sind einige Formalitäten vor Ihrer Ausreise zu erledigen. Bitte beachten Sie, dass die Korrespondenz mit der Gasthochschule einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Gleiches gilt, wenn Sie sich um finanzielle Förderung (Stipendien, Auslandsbafög etc.) bewerben wollen.

Folgende Punkte sollten Sie vor Ausreise beachten:


Beurlaubung

Die Universität Regensburg gewährt für ein Auslandsstudium bis zu zwei Urlaubssemester. Der Beurlaubungsantrag ist vor der Rückmeldefrist an die Studierendenkanzlei zu richten. Als Beleg für den Beurlaubungsgrund "Auslandsstudium" gilt das Zulassungsschreiben o.Ä. der ausländischen Hochschule (bei einer Eigenbewerbung) bzw. des International Office (bei einer Platzierung im Austauschprogramm).

Der Semesterbeitrag (Studentenwerksbeitrag, RVV-Ticket) ist auch im Falle einer Beurlaubung zu entrichten.

Genauere Informationen zum Verfahren der Beurlaubung und den Beurlaubungsantrag finden Sie auf der Internetseiten der Studierendenkanzlei.

Hinweise

  • Für jedes Semester ist ein separater Antrag auf Beurlaubung zu stellen.
  • Auch beurlaubte Studierende müssen sich rückmelden. Achten Sie also darauf, dass Sie dies innerhalb der entsprechenden Frist erledigen!

Studentenkanzlei


Krankenversicherung

Der Auslandsschutz der Gesetzlichen Krankenkassen erstreckt sich nicht auf Studienaufenthalte in Übersee!

Amerikanische Universitäten besitzen z.B. für einfachere Behandlungen meist selbst ein Health Center. Eine Gebühr ist obligatorisch mit dem Semesterbeitrag zu entrichten; zusätzlich können Kosten für Sonderleistungen anfallen.

Gruppen-/ Pflichtversicherungen

Für die darüber hinausgehenden Behandlungen wird oft von der überseeischen Gastuniversität eine Gruppenversicherung angeboten, die aber immer noch bestimmte Risiken (vorvertragliche Leiden, Heimtransportkosten, oft auch Zahnbehandlung, Augenbehandlung, Brillen u.a.) nicht abdeckt. An manchen Universitäten ist eine solche Versicherung Pflicht. Eine Befreiung ist ggf. nur möglich, wenn Nachweise über einen ausreichenden Versicherungsschutz vorgelegt werden, i.d.R. muss dieser Nachweis in englischer Sprache vorliegen.
Wenn eine Befreiung von der ausländischen Pflichtversicherung nicht möglich, d.h. diese verpflichtend ist, finden Sie dies bei der jeweiligen Programmausschreibung in der Suchmaschine explizit vermerkt.

Private Auslandskrankenversicherung

Deutsche gesetzliche Krankenversicherungen leisten keine Erstattung für die in Übersee angefallenen Krankheitskosten. Privatversicherungen können meist einen zusätzlichen Vertrag mit Auslandsschutz bieten.

Es wird daher dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung in Deutschland abzuschließen. Die Kosten für einen zwölfmonatigen Versicherungsschutz betragen je nach Anbieter zwischen zwischen 300 und 350 Euro.

Tipps von Rückkehrer:innen

Tipps zur Suche nach dem passenden Versicherungsschutz liefern die Erfahrungswerte früherer Austauschteilnehmer:innen, die in den Studierendenberichten nachzulesen sind (einzusehen auf GRIPS).

GRIPS


Visum

Für fast alle überseeischen Länder, in denen die Universität Regensburg Partnerschaften pflegt, ist ein Visum zu Studienzwecken nötig. Sie werden im Zuge der Anmeldung an der Gasthochschule auf die entsprechenden Visumsbestimmungen hingewiesen und vom International Office genauer über den Beantragungsprozess informiert.

Die genauen Bestimmungen des jeweiligen Landes sind auf den Seiten der zuständigen Konsulate und Botschaften nachzulesen.

Wichtiger Hinweis für internationale Vollzeitstudierende der UR, die aus einem Nicht-EU-Staat kommen:

Es kann sein, dass Sie für einen Auslandsaufenthalt in Übersee andere Formalitäten bei der Visumsbeantragung erledigen müssen als deutsche Studierende. Bitte informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Konsulat.

Der Aufenthaltstitel in Deutschland erlischt, wenn Sie sich länger als 6 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten. In diesem Fall muss eine Fristverlängerung bei der Ausländerbehörde der Stadt Regensburg beantragt werden. Es ist unbedingt notwendig, dass Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland bis zur Rückkehr nach Deutschland gültig ist.


Ausreise-Informationsveranstaltungen

Das IO veranstaltet für platzierte UR Studierende im Semester vor Antritt des Studienaufenthalts (in Übersee) eine obligatorische Ausreise-Infoveranstaltung. Dort werden wichtige Informationen zur Vorbereitung des Auslandsaufenthalts (z.B. Formalitäten, Kursanerkennung, Finanzierungsmöglichkeiten, Ambassador-Programm) gegeben.

Die Präsentation selbst wird im Nachgang zur Infoveranstaltung an dieser Stelle zur Verfügung gestellt und ist somit auch von Übersee aus jederzeit abrufbar.


Ausreise-Infoveranstaltung Lateinamerika (vom 20.3.24)

Ausreise-Infoveranstaltung Asien, Australien, Nordamerika (vom 18.4.24)



  1. UR International Office

Wege ins Ausland

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