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Aktuelle Mitteilungen der ZTL

Versuchstiermeldung 2022

Die Frist zur Meldung der Tierzahlen für das Jahr 2022 ist der 31.03.2023. Alle Informationen zur Versuchstiermeldung finden Sie im Mitgliederbereich.



Per E-Mail vom 27.01.2022 zur Beachtung:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
 
uns wurde mitgeteilt, dass nach Abschluss eines intensiven Arbeitsprozesses der angekündigte Leitfaden zu genetisch veränderten Tieren "Framework for the Genetically Altered Animals under Directive 2010/63/EU on the protection of animals used for scientific purposes" nun (in englischer Version) fertiggestellt und veröffentlicht werden konnte. Diese finale Version des Leitfadens finden Sie - zur Kenntnisnahme und Beachtung - unter dem folgendem Link:
 
https://ec.europa.eu/environment/chemicals/lab_animals/interpretation_en.htm  
 
Eine deutsche Übersetzung des Leitfadens ist nach Aussage der Kommission in Arbeit und soll zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
 
[...]"
 


Infos zum Tiertransfer

Tierimport

Aus gegebenem Anlass: Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Tiere aus nicht zertifizierten Zuchtbetrieben nur eingebracht werden können, wenn der Leitung der ZTL spätestens eine Woche vorher eine entsprechende Importanmeldung (Mitgliederbereich) vorliegt! Nicht ordnungsgemäß angemeldete Tiere dürfen nicht angenommen werden.

Tierexport

Ebenso ist ein Versand von Tieren nur nach Vorliegen der entsprechenden Exportanmeldung (Mitgliederbereich) möglich.


Zuständige Behörden

Genehmigungen und Anzeigen von Versuchsvorhaben (auch laufende Verfahren) aus der UR bzw. dem UKR werden von der Regierung von Unterfranken bearbeitet.

Regierung von Unterfranken
Sachgebiet 55.2
Peterplatz 9
97070 Würzburg

E-Mail: tierversuche@reg-ufr.bayern.de


Für Einfuhrgenehmigungen nach § 11a (4) Tierschutzgesetz (z. B. Mäuse aus Nicht-EU-Ländern) ist die Stadt Regensburg zuständig.

Stadt Regensburg
Umweltamt (Veterinäramt)
Bruderwöhrdstr. 15b
93055 Regensburg


Für Einfuhrgenehmigungen von tierischen Nebenerzeugnissen (z. B. Probenmaterialien tierischen Ursprungs, Medien/Puffer mit tierischen Bestandteilen (FCS o. Ä.) etc.) ist seit September 2021 die jeweils für den Bestimmungsort der Sendung zuständige Landesbehörde verantwortlich. Für Forschungseinrichtungen in Bayern ist dies das

Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München

E-Mail: vet-einfuhr@stmuv.bayern.de.


Infos zu aktuellen Änderungen

Für die Antragstellung sind die Stellungnahmen des Nationalen Ausschusses (TierSchG) hilfreich.

Seit 01.12.2021 sind zusätzliche Angaben bei Tierversuchsanträgen erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen zum Vorgehen bei der Antragstellung.


Login-Bereich

Weitere Informationen zu unserem Serviceangebot finden Sie im Mitgliederbereich, den Sie mit einem gültigen RZAccount erreichen können.



  1. Forschung

ZTL

Zentrale Tierlaboratorien

Tierärztlicher Dienst

Verwaltung

Sekretariat

Klinikum, Bauteil D2, Zi. 3.01
Telefon 0941 944-6458
Telefax 0941 944-5373
Bürozeiten:
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