Die Frist zur Meldung der Tierzahlen für das Jahr 2022 ist der 31.03.2023. Alle Informationen zur Versuchstiermeldung finden Sie im Mitgliederbereich.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
uns wurde mitgeteilt, dass nach Abschluss eines intensiven Arbeitsprozesses der angekündigte Leitfaden zu genetisch veränderten Tieren "Framework for the Genetically Altered Animals under Directive 2010/63/EU on the protection of animals used for scientific purposes" nun (in englischer Version) fertiggestellt und veröffentlicht werden konnte. Diese finale Version des Leitfadens finden Sie - zur Kenntnisnahme und Beachtung - unter dem folgendem Link:
https://ec.europa.eu/environment/chemicals/lab_animals/interpretation_en.htm
Eine deutsche Übersetzung des Leitfadens ist nach Aussage der Kommission in Arbeit und soll zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
[...]"
Tierimport
Aus gegebenem Anlass: Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Tiere aus nicht zertifizierten Zuchtbetrieben nur eingebracht werden können, wenn der Leitung der ZTL spätestens eine Woche vorher eine entsprechende Importanmeldung (Mitgliederbereich) vorliegt! Nicht ordnungsgemäß angemeldete Tiere dürfen nicht angenommen werden.
Tierexport
Ebenso ist ein Versand von Tieren nur nach Vorliegen der entsprechenden Exportanmeldung (Mitgliederbereich) möglich.
Genehmigungen und Anzeigen von Versuchsvorhaben (auch laufende Verfahren) aus der UR bzw. dem UKR werden von der Regierung von Unterfranken bearbeitet.
Regierung von Unterfranken
Sachgebiet 55.2
Peterplatz 9
97070 Würzburg
E-Mail: tierversuche@reg-ufr.bayern.de
Für Einfuhrgenehmigungen nach § 11a (4) Tierschutzgesetz (z. B. Mäuse aus Nicht-EU-Ländern) ist die Stadt Regensburg zuständig.
Stadt Regensburg
Umweltamt (Veterinäramt)
Bruderwöhrdstr. 15b
93055 Regensburg
Für Einfuhrgenehmigungen von tierischen Nebenerzeugnissen (z. B. Probenmaterialien tierischen Ursprungs, Medien/Puffer mit tierischen Bestandteilen (FCS o. Ä.) etc.) ist seit September 2021 die jeweils für den Bestimmungsort der Sendung zuständige Landesbehörde verantwortlich. Für Forschungseinrichtungen in Bayern ist dies das
Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
E-Mail: vet-einfuhr@stmuv.bayern.de.
Für die Antragstellung sind die Stellungnahmen des Nationalen Ausschusses (TierSchG) hilfreich.
Seit 01.12.2021 sind zusätzliche Angaben bei Tierversuchsanträgen erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen zum Vorgehen bei der Antragstellung.
Weitere Informationen zu unserem Serviceangebot finden Sie im Mitgliederbereich, den Sie mit einem gültigen RZAccount erreichen können.