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Promotion, Habilitation


Promotion

1) Annahme als Doktorand/-in

Der erste Schritt im Promotionsverfahren ist die Annahme als Doktorand/-in an der Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften.

Stellen Sie dafür den Antrag auf Annahme als Doktorand/-in mit den dort aufgeführten Unterlagen.

Vorher müssen Sie sich im Campusportal der UR als Doktorand/-in registieren. 


2) Zulassung zur Promotion

Der zweite Schritt im Promotionsverfahren ist das Einreichen der Dissertation. Stellen Sie dafür den Antrag auf Zulassung zur Promotion mit den dort aufgeführten Unterlagen. 

Bei Fragen steht Ihnen die Fakultätsverwaltung gerne zur Verfügung.


Hier finden Sie die aktuelle Promotionsordnung.


Habilitation

Einleitung des Verfahrens

Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Hier finden Sie die aktuelle Habilitationsordnung.


  1. Fakultäten

Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Willkommen auf den Seiten der PKGG-Fakultät!

Pkgg-punkt

Eine Übersicht über die Institute der Fakultät finden Sie hier.
Für fakultätsübergreifende Informationen, Dokumente und Formulare siehe die Seite des Dekanats.