Die Frauenbeauftragte der Fakultät und ihre Stellvertreterinnen sind für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen die persönlichen Ansprechpartnerinnen bei Fragen rund um Information, Beratung und Unterstützung bezüglich frauenspezifischer und karrierefördernde Belange sowie - für Frauen und Männer - rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
![]() | FakultätsfrauenbeauftragteAkademische Oberrätin auf Zeit Lehrstuhl für Geschichte Südost- und Osteuropas |
1. Stellvertretende FakultätsfrauenbeauftragteWissenschaftliche Mitarbeiterin Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft (Mittel- und Osteuropa) | |
| 2. Stellvertretender FrauenbeauftragterVertretung der Professur für Musikwissenschaft (SoSe 2022) |
Aktuelle Informationen rund um Chancengleichheit & Familie an der Universität Regensburg finden Sie hier: www.ur.de/chancengleichheit/aktuelles
Zum Newsletter der Frauenbeauftragten der PKGG
In der Sitzung vom 13. Januar 2016 hat der Fakultätsrat für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften ein Gleichstellungskonzept für die Fakultät beschlossen; dieses wird alle zwei Jahre evaluiert und aktualisiert.
Hier finden Sie dieses Gleichstellungskonzept (pdf-Datei)
Die Universitätsleitung stellt jedes Jahr den Frauenbeauftragten der Fakultäten Mittel im Rahmen des Finanziellen Anreizsystems zur Förderung der Gleichstellung (FAS) zur Verfügung. Damit können Nachwuchswissenschafterlinnen der Universität im Rahmen ihrer Qualifikation individuell gefördert werden, beispielsweise durch Reisekosten-, Druckkostenzuschüsse, Anschaffung von Literatur, SHK-Stellen oder der Finanzierung von Gastvorträgen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie hier.
Die Mittel werden dezentral von der Fakultätsfrauenbeauftragten vergeben.
Interessierte aus der Fakultät für PKGG müssen ihren Antrag an die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin senden. Folgende Angaben soll ihr Antrag mindestens enthalten:
Hier finden Sie spezielle Informationen zur Vergabe in der Fakultät.
Wegen der derzeitigen Lage ist unabhängig vom Bewilligungsdatum der Mittelabruf stets bis zum 30.11.2022 möglich, um auch bei Verlegungen von Veranstaltungen und Schließzeiten wissenschaftlicher Institutionen die Mittel noch erhalten können.
Zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre stellt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst voraussichtlich auch 2022 Finanzmittel zur Verfügung. Die Gelder dienen der Förderung von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur und sind für den Lebensunterhalt der Wissenschaftlerin zu verwenden. Die Universität Regensburg erweitert dieses Programm im Rahmen der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder um zusätzliche und ergänzende Förderungen.
Abhängig von der Mittelzuweisung werden unter Haushaltsvorbehalt für das Kalenderjahr 2022 folgende Stipendien ausgeschrieben:
(1) Promotionsanschub-Stipendien
(2) Promotionsabschluss-Stipendien
(3) Postdoc-Brückenstipendien
(4) Postdoc-Stipendien
(5) Habilitationsstipendien
(6) Post-Habilitationsstipendien
Antragstellerinnen müssen fristgerecht zu den Antragsterminen (14.01.2022 | 01.05.2022 | 01.11.2022) die vollständigen Unterlagen digital in einer einzigen pdf-Datei bei der jeweiligen Fakultätsfrauenbeauftragten und der Koordinationsstelle Chancengleichheit & Diversity einreichen.
Ein fakultätsinternes Gremium entscheidet über die Reihung der Anträge. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch die Universitätsfrauenbeauftragte.
Bitte nehmen Sie bei Interesse rechtzeitig mit der Fakultätsfrauenbeauftragten Kontakt auf!
Zur gezielten Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen schreibt die Universität Regensburg im Rahmen der über das Professorinnenprogramm II des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingeworbenen Mittel für den Zeitraum von 2018-2022 jährlich Stipendien zur Finanzierung von Forschungsaufenthalten und der Förderung der Mobilität aus.
Die Fakultätsfrauenbeauftragte sammelt die Anträge und erstellt mit einer fakultätsinternen Kommission eine fakultätsinterne Reihung der Anträge.
Zur Überbrückung der gesetzlich vorgeschrieben Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter im Sinne des Mutterschutzgesetzes leistet die Universität Regensburg im Rahmen der Förderung durch das Professorinnenprogramm II des Bundes und der Länder finanzielle Unterstützung in Form einer sog. Mutterschutzüberbrückungspauschale.
Die Mutterschutzüberbrückungspauschale dient
(I) der finanziellen Absicherung von Stipendiatinnen, wenn der Stipendiengeber die Finanzierung von Mutterschutzzeiten nicht vorsieht;
(II) der Kompensation des aufgrund der Schwangerschaft/des Mutterschutzes bedingten Ausfalls der Lehre durch Bereitstellung von Finanzmitteln;
(III) der Finanzierung wissenschaftlicher Hilfskräfte zur Unterstützung der experimentellen Labortätigkeit von Schwangeren, die von Beschäftigungsverboten betroffen sind.
Die Fakultätsfrauenbeauftragte gibt dazu ihr Votum ab.
Willkommen auf den Seiten der PKGG-Fakultät!
Eine Übersicht über die Institute der Fakultät finden Sie hier.
Für fakultätsübergreifende Informationen, Dokumente und Formulare siehe die Seite des Dekanats.