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Wissenschaftlerinnen auf dem Qualifizierungsweg


UR | Early Career-Stipendien

Forschungsstipendien für Nachwuchswissenschaftlerinnen

im Rahmen des Bayerischen Programms zur Realisierung der
Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre
und des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder III an der Universität Regensburg

Ausschreibung vom 9.1.2023

Hier finden Sie die Informationen zur Ausschreibung und den Förderrichtlinien vom 9.1.2023: Ausschreibung und Förderrichtlinien 2023 (pdf-Datei, 170 KB)

Antragsformular

Kontakt für weitere Fragen: 



Stipendien für einen Promotionsanschub, -abschluss oder einen Postdoc-Anschub im Rahmen des "Finanziellen Anreizsystems" der UR

Im Rahmen des Finanziellen Anreizsystems zur Förderung der Gleichstellung an der UR stehen den Fakultätsfrauenbeauftragten Gelder zur Verfügung, die auch für Stipendien oder WHK-Stellen für den Promotionsanschub- oder -abschluss oder für einen Postdoc-Anschub verwendet werden können.

Da dies nur eines von mehreren Verwendungskriterien ist, gleichzeitig die Gelder sehr gering sind, recherchieren Sie am besten auf den Internetseiten Ihrer Fakultätsfrauenbeauftragten, ob die Möglichkeit für Sie besteht.

Hier finden Sie die Fakultätsfrauenbeauftragten und Links zu ihren Internetseiten ...




Weitere Recherchemöglichkeit

  • Über 11.000 Forschungsförderungsprogramme von rund 4.900 nationalen und internationalen Förderern enthält die Recherche-Datenbank ELFI. In dieser einmal wöchentlich aktualisierten Datenbank kann man beispielsweise nach Forschungsthemen, Förderarten oder Regionen filtern. Auch Stipendien für Studierende sind in dieser Datenbank enthalten.
    Die Universität Regensburg hat einen Zugang abonniert und stellt ihn im Universitätsnetz ihren Wissenschaftler/innen kostenlos zur Verfügung: www.elfi.info

UR | Sach- und Reisekostenzuschüsse

Sachverhalt | Zur Profilierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen / Early Career Female Scientists der UR für eine wissenschaftliche Laufbahn werden zusätzliche Sach- und Reisekostenzuschüsse sowie Hilfskraftgelder zur Verfügung gestellt. Ein weiteres Ziel dieser Förderung ist, Nachteile auszugleichen, die aufgrund der Corona-Pandemie für die wissenschaftliche Karriereentwicklung entstanden sind.

Zielgruppe / Antragsberechtigte | Postdoktorandinnen, Habilitandinnen, Privatdozentinnen der UR mit befristeten Arbeits- oder Dienstverträgen oder Stipendien; Mentees der jeweils aktuellen Staffel des Programms Mentoring.UR; Postdoktorandinnen mit Drittmittelverträgen müssen plausibel dokumentieren, dass eine wissenschaftliche Qualifikation an der UR angestrebt wird. Doktorandinnen können nachrangig gefördert werden. Antragsberechtigt sind fortgeschrittene Doktorandinnen aus Fakultäten, in denen der Frauenanteil bei den Promotionen im Durchschnitt der vergangen vier Jahre unter 50 Prozent lag (für Anträge in 2022: Theologie, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, PKGG, Mathematik, Physik, Chemie/Pharmazie).

Leistungen | Zuschüsse zu Sach- und Reisekosten sowie Hilfskraftgelder, die zur Profilierung der wissenschaftlichen Laufbahn der Nachwuchswissenschaftlerin beitragen und für die keine andere Förderung möglich ist.

Antragstermine |
01.05.2023 | 01.11.2023 | 01.05.2024
Änderungen der Ausschreibung und der Förderrichtlinien werden ggf. bis spätestens vier Wochen vor dem Antragstermin bekannt gegeben.

Hier finden Sie die mehr Informationen und die vollständige Ausschreibung (pdf-Datei, 127 KB).

Kontakt für Rückfragen: Koordinationsstelle Chancengleichheit | chancengleichheit@ur.de | Telefon 0941 943-3581


UR | Nachteilsausgleich Corona-Pandemie Kinderbetreuung

Sachverhalt | Durch die Schließungen der Kindertagesstätten bzw. Schulen aufgrund der Corona-Pandemie und die damit verbundene zwangsweise Kinderbetreuung zu Hause sowie den gleichzeitigen Mehraufwand durch die Umstellung auf digitale Lehre haben zahlreiche Nachwuchswissenschaftlerinnen in erheblichem Umfang Zeit für Forschung und wissenschaftliches Arbeiten verloren.

Durch diese Förderung unterstützt die UR junge Wissenschaftlerinnen bzw. Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kinderbetreuungspflichten gezielt die Finanzierung privat organisierter Kinderbetreuung. Die Maßnahme dient der schnellen Abmilderung entstandener Nachteile, indem sie ab sofort konkret bemessene Zeitkontingente für Forschung zur Verfügung stellt.

Zielgruppe / Antragsberechtigte | Doktorandinnen, Postdoktorandinnen, Habilitandinnen, Privatdozentinnen und Professorinnen der UR mit befristeten Arbeits- oder Dienstverträgen zur Qualifikation oder Stipendien mit Kind(ern) bis zu 12 Jahren.
Das Kind oder die Kinder müssen im Haushalt der Antragstellerin leben.

Vorerst letzter Antragstermin war am 15.06.2021 | Weitere Termine ab dem Wintersemester 2021/22 sind unwahrscheinlich, würden aber abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie neu festgelegt; Änderungen der Ausschreibung sind auf der Basis der Evaluierung der Fördermaßnahme zu jedem Entscheidungstermin möglich, werden jedoch spätestens vier Wochen vor dem Termin bekannt gegeben.

Hier finden Sie die mehr Informationen und die vollständige Ausschreibung (Stand: 17.05.2021, pdf-Datei, 110 KB).


Für Nachwuchswissenschaftlerinnen der UR gibt es die Möglichkeit, zur Entlastung von Routinetätigkeiten Hilfskraftgelder zu beantragen. Dafür gibt es die beiden Programme

Bei diesen Förderungen wird ein besonderes Augenmerk auf die Bedarfe von Wissenschaftlerinnen mit Kindern gelegt.


UR | Finanzielles Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung

Finanzielles Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung (FAS-G)

Um die Chancengleichheit an der Universität Regensburg zu fördern, stellt die Universitätsleitung der Frauenbeauftragten der Universität seit 1999 im Rahmen des „Finanziellen Anreizsystems zur Förderung der Gleichstellung“ jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung.

Damit sollen zum einen die Nachwuchswissenschaftlerinnen der Universität gefördert und zum andern die Fortschritte der Fakultäten in der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags honoriert werden. Diese Gelder werden an die elf Fakultäten der Universität weitergegeben. Die Vergabe richtet sich nach einem bestimmten Verteilerschlüssel, der die Leistungen der Fakultäten hinsichtlich der Förderung von Frauen im jeweils vorherigen Kalender- oder Studienjahr berücksichtigt. Diese dezentrale Mittelvergabe bietet die Möglichkeit, mehr Rücksicht auf die (fachspezifischen) Bedürfnisse der einzelnen Fakultäten zu nehmen. Der Vergabemodus in den einzelnen Fakultäten obliegt den jeweiligen Fakultätsfrauenbeauftragten.

Fördermöglichkeiten sind beispielsweise:

  • SHK- oder WHK-Stellen für Nachwuchswissenschaftlerinnen
  • Anschubfinanzierung von Promotionen
  • Promotionsabschluss-, Postdoc- oder Habilitationsstipendien
  • Reisekostenzuschüsse für wissenschaftliche Reisen
  • Informationsveranstaltungen außerhalb der Universität zu einzelnen Studiengängen
  • Literatur- und Softwarebeschaffung
  • Druckkostenzuschüsse
  • Unterstützung von Gastvorträgen von Forscherinnen oder von Einladungen von Kooperationspartner/innen durch Wissenschaftlerinnen der UR
  • Weiterbildungen
  • Maßnahmen der Gleichstellungskonzepte der Fakultäten
  • Übersetzungskosten für Publikationen

Kontakt: die jeweiligen Fakultätsgleichstellungsbeauftragten

Mehr Informationen finden Sie hier in den Richtlinien zum Finanziellen Anreizsystem zur Förderung der Gleichstellung (FAS-G) | Stand: 04.05.2023, pdf-Datei, 128 KB - nur im Universitätsnetz abrufbar.


UR | Mobilitätsstipendien international

Slider 509x290px Mobilitaetsstipendien

Zur gezielten Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen schreibt die Universität Regensburg (UR) für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 30.09.2024 Stipendien zur Finanzierung von Forschungsaufenthalten im Ausland und der Förderung der Mobilität und Internationalisierung aus.

Das fakultätsübergreifende Programm dient der Finanzierung von längerfristigen, vertiefenden Forschungsreisen ins Ausland oder Auslandsaufenthalten zur Weiterqualifizierung und internationalen Vernetzung von Wissenschaftlerinnen in der Qualifikationsphase. Diese Maßnahme soll hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen auf ihrer Laufbahn zur Hochschullehrerin durch die Einbindung in das internationale Wissenschaftsnetz unterstützen. Das Mobilitätsstipendium ist eine universitätsweite Strukturmaßnahme zur Förderung der Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft im Rahmen des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder an der UR.

Die Richtlinien für das Mobilitätsstipendium international (Stand: 23.03.2022) sind hier abrufbar (pdf-Datei, 126 KB).

Bewerbungstermine:

  • 01.05.2023 | 01.11.2023 |
    01.05.2024
    für geplante Forschungsaufenthalte im jeweils folgenden Semester.Angesichts der Corona-Pandemie und der damit eingeschränkten internationalen Mobilität sind die hier notierten Bindungen an Semester nur Orientierungshilfen für die Planung von Anträgen. Die Frist für die Durchführung und Abrechnung genehmigter Reisen wird vorerst auf den Ablauf dieses Programms datiert (derzeit 30.09.2024). Kontakt für Rückfragen: Koordinationsstelle Chancengleichheit | chancengleichheit@ur.de | Telefon 0941 943-3581

Das Mobilitätsstipendium ist eine zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahme, die die UR im Zuge der Förderung durch das Professorinnenprogramm II bis 2018 eingeführt, im Gleichstellungskonzept 2018-2022 bis 31.12.2022 verlängert und als zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahme der UR im Professorinnenprogramm III bis 2024 fortführt.


UR | Programm Mentoring.UR

UR | Programm CoMeNT.UR - Coaching

UR | Programm CoMeNT.UR - Trainings

UR | Berufungstraining

Sommersemester 2021 - Workshop | Berufungstraining für Wissenschaftlerinnen, die eine Professur anstreben

Zielgruppe | Habilitandinnen, habilitierte Wissenschaftlerinnen aller Fachbereiche an der UR, die sich in naher Zukunft auf eine Professur bewerben möchten bzw. sich schon in der Bewerbungsphase befinden.

Inhalt | Der Workshop bietet ein intensives Training für Bewerbungen um eine Professur. Nachwuchswissenschaftlerinnen erfahren wissenswerte Informationen zu ihrer Bewerbung und den Bewerbungsunterlagen und können das Berufungsverfahren realistisch trainieren. Sie halten einen Vortrag vor einem „Berufungsausschuss“, stellen sich der Fachdiskussion und den Fragen der „Kommission“. Jede der Teilnehmerinnen erhält fundiertes Feedback.

Anmeldung | Die Anzahl der Teilnehmerinnen ist auf sechs begrenzt.
Bitte bewerben Sie sich um einen Platz mit den Unterlagen, die Sie bereits für eine Bewerbung um eine Professur erarbeitet haben sowie einem Motivationsschreiben für dieses Training. 

Bewerbungsfrist: 15.5.2021

Termine | 9.6. und 16.6.2021, jeweils 14.00 – 15.30 Uhr
30.6.2021, 13.30 – 16.30 Uhr
1.7.2021, 9.00 – 12.00 Uhr
7.7.2021, 13.30 – 16.30 Uhr

Durchführung | Prof.in Dr. Ute Leimgruber, Stellvertretende Universitätsfrauenbeauftragte

Anmeldung und Kontakt für Rückfragen | ute.leimgruber@ur.de

Ausschreibung zum Download (pdf-Datei, 66 KB) ...


UR | Programm CoMeNT.UR - Networking

UR | Academic Research Sabbatical Programm (ARSP)

Mit dem "Academic Research Sabbatical-Program" (ARSP) will die Universtiät Regensburg die wissenschaftliche Qualifikation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Postdoc-Phase fördern und deren Berufungschancen nachhaltig verbessern. Akademische Rätinnen und Räte auf Zeit oder promovierte Angestellte auf Stellen Akademischer Rät/innen können mit diesem Programm für ein Semester von den Aufgaben in der Lehre sowie in der Lehrstuhlorganisation und -verwaltung befreit werden.

Die Bewerbung ist einmal jährlich zum 1. Mai möglich für Förderungen im folgenden Winter- oder Sommersemester. Pro Jahr werden maximal sechs Förderungen vergeben.

mehr: https://go.ur.de/arsp

Dieses Programm wurde im Rahmen des Gleichstellungskonzeptes im Mai 2018 verlängert.


UR | Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Arbeit

UR | Mutterschutzüberbrückungspauschale

Zur Überbrückung der gesetzlich vorgeschrieben Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter im Sinne der Mutterschutzvorschriften (MuSchG bzw. UrlMV) leistet die Universität Regensburg (UR) finanzielle Unterstützung in Form einer sog. Mutterschutzüberbrückungspauschale.

Die Mutterschutzüberbrückungspauschale dient bei wissenschaftlichem Personal

  1. der Kompensation des aufgrund der Schutzfristen vor und nach der Entbindung bedingten Ausfalls von Lehre und Forschung bzw. von deren Einschränkung, sofern eine volle Vertretung der schwangeren Frau bzw. Mutter nicht möglich ist (i.d.R. bei Beamtinnen oder bei bestimmten Drittmittel-Projekten),
  2. der Finanzierung personeller Unterstützung bei individuellen Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft bzw. zur Unterstützung der experimentellen Labortätigkeit von Schwangeren,
  3. der finanziellen Absicherung von Stipendiatinnen, wenn der Stipendiengeber die Finanzierung von Mutterschutzzeiten nicht vorsieht.

Die Richtlinien mit Informationen zur Antragstellung zur Mutterschutzüberbrückungspauschale sind hier universitätsintern abrufbar (pdf-Datei, 42 KB).

Kontakt für Rückfragen: Koordinationsstelle Chancengleichheit | chancengleichheit@ur.de | Telefon 0941 943-3581


Die Mutterschutzüberbrückungspauschale ist eine zusätzliche gleichstellungsfördernde Maßnahme, die die UR im Zuge der Förderung durch das Professorinnenprogramm II bis 2018 eingeführt hat. Im Gleichstellungskonzept 2018-2022 wurde diese Maßnahme bis 31.12.2022 verlängert und kann durch die Förderung im Professorinnenprogramm III bis 2024 fortgesetzt werden.



  1. Universität Regensburg
  2. Koordinationsstelle Chancengleichheit

Frauenförderung

Chancengleichheit & Familie

Kontakt:
chancengleichheit@ur.de 
Telefon 0941 943-3581

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