Voraussetzungen
Wer im Lehramt Grundschule und Mittelschule sowie in der Sonderpädagogik NWT als Didaktikfach belegt, beendet das Studium mit einer mündlichen Prüfung im Rahmen des Ersten Staatsexamens (vgl. LPO I, §36 (3) 3 bzw. §38 (3) 2).
Die Prüfung ist von NWT-Studierenden aller Schularten abzulegen. Einschränkung: Wer im Lehramt Grundschule in der Didaktikfach-Kombination NWT und zusätzlich noch Kunst, Musik oder Sport belegt hat, muss die Prüfung in Kunst, Musik oder Sport absolvieren; eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.
Prüfungszeitraum
Die NWT Prüfung findet innerhalb des regulären mündlichen Prüfungszeitraums der Ersten Staatsprüfung statt. Dieser umfasst ca. acht Wochen und beginnt jeweils im Frühjahr und Herbst nach dem schriftlichen Staatsexamen. Der konkrete Prüfungstermin wird vom Prüfungsamt festgelegt.