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Forschung

Ein Algorithmus lässt sich vereinfacht als eine fest definierte, endliche Vorgehensweise beschreiben, die sich zur Lösung eines Problems eignet – oder noch kürzer: als eine Rechenvorschrift. Über Algorithmen können Entscheidungsprozesse auf Computer verlagert werden. Oft sind diese in der Lage, wesentlich effizientere Strategien als Menschen anzubieten. Deshalb haben Algorithmen mit der Verbreitung von besonders leistungsstarken Rechnern verstärkt an Relevanz erlangt. Damit stellen sie einen der Grundpfeiler der Digitalisierung dar.

Für die Wirtschaft geht mit der Digitalisierung großes Potenzial einher – für die Rechtswissenschaft bringt sie auf verschiedenen Ebenen Herausforderungen. Insbesondere kommen auf menschliches Tun und körperliche Produkte zugeschnittene Rechtsvorschriften zunehmend an ihre Grenzen. Die Juniorprofessur für das Recht der Algorithmenbasierten Wirtschaft begleitet diese Transformationsprozesse in Lehre und Forschung.

Konkret widmen sich die aktuellen Forschungsprojekte insbesondere dem der Plattformregulierung dienenden Digital Markets Act (DMA), dem Digital Services Act (DSA) sowie den Verträgen über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB).


Bürgerliches Recht und Recht der algorithmen - basierten Wirtschaft

PROF DR.

Tabea Bauermeister

UR/ Annika Schuppe

      Foto: UR/ Annika Schuppe

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