Prof. Dr. Henning Ernst Müller
Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug

Sekretariat
Raum 2.20
Öffnungszeiten:
Montag: 9:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:30 - 12:00 Uhr,
sowie nach Vereinbarung
Wir bitten Sie grundsätzlich vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren!
Anfragen bitte an: Email
Weihnachtsschließung der Universität vom:
23.12.2025 bis einschl. 06.01.2026
Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG
Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG werden für Studierende der Rechtswissenschaft von Prof. Dr. Müller ausgestellt.
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Das Formblatt 5 vom BAföG-Amt (der obere Teil von Ihnen ausgefüllt)
- Eine aktuelle Bescheinigung über erbrachte Studienleistungen (erhältlich über Flexnow)
- Eine Immatrikulationsbescheinigung für das letzte abgeschlossene Studiensemester. Anträgen, die im SoSe gestellt werden, muss daher die Bescheinigung aus dem vergangenen WiSe beigefügt werden. Anträgen, die im WiSe gestellt werden, muss die Bescheinigung aus dem vergangenen SoSe beigefügt werden.
- Es können nur Leistungsbescheinigungen über das vergangene Semester erbracht werden. Dh. nur über tatsächlich erbrachte Leistungen und nicht im Voraus!
- Bitte geben Sie klar und deutlich an, für welches Semester das Formblatt benötigt wird. (4., 5., 6., usw. nicht für "SoSe, aber ich hab Ihnen mal das und das mitbeigelegt!" Wir werden diese Art von Mails nicht mehr bearbeiten! Hier ist ein Lehrstuhlbüro und nicht das BAföG-Amt.
ZUR INFO!!!
Da in letzter Zeit immer häufiger dürftig oder überhaupt nicht ausgefüllte Formblätter übersandt werden hier nochmal:
Nur bei vollständig eingereichten Unterlagen kann eine Leistungsbescheinigung erstellt werden.
Die Unterlagen sind unter der Mailadresse des Lehrstuhls einzureichen: lehrstuhl.mueller@jura.uni-regensburg.de
Bitte achten Sie darauf keinen Kalendereintrag oder Notiz, sondern eine reguläre E-Mail zu schicken. Kalendereinträge werden NICHT BERÜCKSICHTIGT!