Wie das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 23.03.2021 bekannt gegeben hat, wurde die Gültigkeit der für das Sommersemester 2020 getroffenen pandemie-bedingten Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) für das Wintersemester 2020/21 und das Sommersemester 2021 verlängert.
Fachsemester- und damit auch regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen werden dadurch automatisch um ein Semester verschoben beziehungsweise verlängert. Damit wird den Studierenden zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen eröffnet. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2020/2021
und das Sommersemester 2021 erstreckt. Dadurch wird eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist der persönliche Parteiverkehr im Zentralen Prüfungssekretariat bis auf Weiteres eingestellt. Bitte nutzen Sie zur fristgerechten Abgabe Ihrer Abschlussarbeit den Postweg (DHL, Hermes, Einschreiben …). Auf diesem Weg haben Sie auch einen Nachweis, dass Sie die Arbeit fristgerecht abgegeben haben (Sendungsverfolgung).
Bitte beachten Sie auch unser Info-Blatt mit Hinweisen zur Abgabe von Abschlussarbeiten (PDF-Dokument)
Zur Ermöglichung und Durchführung von Prüfungen in der gegenwärtigen, durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestimmten Situation wurden auf Initiative der Universitätsleitung neue Rahmenprüfungsordnungen erlassen:
Gemäß § 9 Abs. 1 der Rahmenprüfungsordnung – Wintersemester 2020/21 werden schriftliche Prüfungen, die ab 20.01.2021 und danach innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs (= bis 30.04.2021) dieser Ordnung angetreten werden, im Falle des Nichtbestehens nicht gewertet (freier Prüfungsversuch).
Bitte beachten Sie, dass nun im Gegensatz zur Regelung aus dem Sommersemester 2020 der Prüfungsversuch angetreten werden muss. Ein Nichtantritt zu einer angemeldeten Prüfung führt zu einem Versäumnis.
Diese Regelung gilt jedoch gem. § 9 Abs. 1 Satz 4 der Rahmenprüfungsordnung – Wintersemester 2020/21 nicht für Abschlussarbeiten und gleichfalls im Falle des Unterschleifs!
Aktuell gelten bei der Einreise aus Risikogebieten besondere Vorschriften (§ 1 Einreise-Quarantäneverordnung). Nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 b EQV besteht jedoch u. a. eine Ausnahme von der eigentlich vorgeschriebenen häuslichen Quarantäne für Personen, "die in einem Risikogebiet ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck […] ihres Studiums […] in den Freistaat Bayern begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger), wobei die zwingende Notwendigkeit [z. B. Prüfung] durch […] die Bildungseinrichtung zu bescheinigen ist".
Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Sie im Fall einer Teilnahme an einer Präsenzprüfung bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt.
Hinweise zu Präsenzprüfungen an der UR ab dem 15. Februar 2021 |
Hinweise und Informationen für Studierende zum Ablauf von schriftlichen Prüfungen im Wintersemester 2020/21 |
PDF-Datei |
Hinweis der Universitätsleitung zur Durchführung von Präsenzprüfungen |
PDF-Datei |
Hinweise für Studierende mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf zur Durchführung von Prüfungen im Wintersemester 2020/21 |
PDF-Datei |
Ab dem 16.12.2020 bis voraussichtlich 28.03.2021 ist es ausreichend, die Bachelor- oder Masterarbeit spätestens am Abgabetag in digitaler Form per E-Mail an den Professor/Prüfer und in CC an das jeweilige Prüfungsamt zu senden.
Sobald der Druck und die Bindung vor Ort wieder möglich sind, müssen die gebundenen Exemplare mit der Erklärung zur Übergabe an die Universitätsbibliothek, gemäß Zulassungsschreiben, unverzüglich nachgereicht werden.
Ihr Studium an der Universität Regensburg schließen Sie entweder durch eine universitäre, eine staatliche oder eine kirchliche Prüfung ab.
Für die Prüfungsverfahren der meisten Studiengänge ist das Zentrale Prüfungssekretariat der Universität die richtige Anlaufstelle (oft auch als "Prüfungsamt" bezeichnet). Aktuelle Prüfungstermine, Formulare und Ihre jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf unseren Unterseiten. Wählen Sie dazu Ihre Studienrichtung aus.
Für die Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft ist das Prüfungssekretariat (=Prüfungsamt) der Universität Regensburg die richtige Anlaufstelle.
Für das Staatsexamen im Studiengang Rechtswissenschaft wenden Sie sich bitte an das Landesjustizprüfungsamt München.
Für Prüfungsangelegenheiten im Studiengang Pharmazie wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern.
Für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin finden Sie Ihre Ansprechpartner im Prüfungssekretariat Vorklinische Medizin, Prüfungsamt Humanmedizin bzw. im Prüfungsamt Zahnmedizin.