>> Beachten Sie bitte die Rubrik "Corona" <<
~ Hinweise zur Abschlussarbeit~
Allgemeine Hinweise und den entsprechenden Antrag auf Beurlaubung finden Sie auf der Homepage der Studentenkanzlei.
ACHTUNG! Wiederholungsfristen werden durch Beurlaubung i.d.R. nicht gehemmt!
D.h., dass Sie trotz Beurlaubung an Wiederholungsprüfungen teilnehmen müssen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, weil Sie sich z.B. zum Zeitpunkt der Prüfung im Praktikum befinden, können Sie die Wiederholungsfrist verlängern. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise im Original beim betreffenden Lehrstuhl vorlegen.
Sofern es sich um eine Prüfung der WiWi-Fakultät handelt, ist dieser Antrag im Prüfungsamt für Geisteswissenschaften einzureichen.
WICHTIG:
Beachten Sie bitte, dass es während einer Beurlaubung nicht möglich ist, Wiederholungsprüfungen über FlexNow anzumelden. In diesem Fall melden wir Sie an. Hierfür benötigen wir innerhalb des Anmeldezeitraums einen schriftlichen (formlosen) Antrag im Original von Ihnen. Geben Sie dort bitte konkret an, für welche Wiederholungsprüfung Sie sich anmelden wollen (LV-Nr., Bezeichnung und ggf. Gruppe) und in welchem Modul diese Prüfung angemeldet werden muss.
Diesen Antrag benötigen wir im Original, d.h. mit eigenhändiger Unterschrift. Schicken Sie uns diesen daher bitte per Post zu oder werfen diesen in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D).
Sollten Sie wegen Mutterschutz beurlaubt sein, ist es wiederum möglich, in diesem Zeitraum ebenso Leistungen im Erstversuch zu erbringen. Die Anmeldung hierfür können Sie selbst über FlexNow durchführen.
Damit Sie sich in der Studentenkanzlei immatrikulieren/umschreiben können, müssen Sie sich zunächst in das korrekte Fachsemester einstufen lassen.
Vorgehensweise:
Gehen Sie mit einem aktuellen Notenausdruck Ihres bisherigen Studiengangs zu den jeweiligen Fachvertretern*innen. Dort wird geprüft, welche Leistungen im neuen Studiengang anerkannt werden können und welche Einstufung somit in Frage kommt -> pro 30 Leistungspunkte wird ein Fachsemester angerechnet.
Anschließend können Sie die Fachsemesterzahl im Antrag der Studentenkanzlei entsprechend der Auskunft der Fachvertreter*innen eintragen. Diesen Antrag schicken Sie uns dann bitte als PDF via E-Mail (pa.phil@ur.de -> verwenden Sie bitte Ihre Stud.-Adresse) zu. Wir werden die Einstufung bestätigen und Ihnen das Formular an die hinterlegte Postanschrift im Original zurückschicken.
Sobald Sie für den neuen Studiengang immatriuliert sind, können Sie den Antrag auf Anerkennung bei uns einreichen.
-> Siehe Antrag auf "Anerkennung UR-Leistungen" unter der Rubrik "Allgemeine Anträge".
Beachten Sie bitte, dass der neue Studiengang erst zum Beginn des entsprechenden Semesters aktiv wird -> 1. April bzw. 1. Oktober. Erst dann werden die neuen Daten in FlexNow abgebildet. Reichen Sie den Antrag daher bitte erst ein, wenn Sie den neuen Studiengang in Ihren FlexNow-Daten sehen, da uns die Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags zuvor nicht möglich ist.
Wenn Sie z.B. für den kombinatorischen Bachelor immatrikuliert sind und sich im Sommersemester im 8. Fachsemester (= Höchststudiendauer für den Erstversuch) befinden, müssen Sie Ihr Studium bis zum 30. September abschließen. Das bedeutet, dass bis dahin alle studienbegleitenden Leistungen eingetragen, bestanden und verbucht sein müssen (bitte frühzeitig bei den Lehrstühlen melden und ggf. um Vorkorrektur bitten) und die Abschlussarbeit spätestens an diesem Tag beim Prüfungssekretariat eingereicht werden muss.
Die jeweilige Höchststudiendauer können Sie Ihrer Prüfungsordnung entnehmen. Ebenso finden Sie in der Prüfungsordnung die Frist zur Wiederholung Ihres Studiums.
Sollte der Fall eintreten, dass Sie Ihr Studium innerhalb der Höchststudiendauer nicht abschließen, erhalten Sie einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen. Diesem Bescheid können Sie u.a. die konkrete Wiederholungsfrist entnehmen. Schließen Sie wiederum innerhalb dieser Wiederholungsfrist das Studium nicht ab, folgt der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Studium fristgerecht abzuschließen, können Sie einen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen.
Hierfür müssen Sie jedoch Gründe nachweisen, die Sie nachweislich nicht selbst zu vertreten haben.
Sollte dies der Fall sein, müssen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise (z.B. aktuelles Attest im Original) bei uns vorlegen (per Post oder per Einwurf in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt", Raum PT 1.1.12 D).
Dies sollte zeitnah, spätestens zum Ende der Vorlesungszeit passieren.
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden vorab von uns geprüft. Sollten wir Fragen zu Ihrem Antrag haben oder weitere Nachweise benötigen, werden wir uns schnellstmöglich via E-Mail bei Ihnen melden (bitte Stud.-Adresse prüfen!).
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, werden diese zur Entscheidung an den Prüfungsausschuss weitegeleitet.
Die Entscheidung wird Ihnen anschließend schriftlich mitgeteilt.
Wichtig:
Sollte die Studienzeitverlängerung für den Erstversuch genehmigt werden, müssen Sie sich zwingend rückmelden. Sollten Sie sich bereits in der Wiederholung befinden, ist eine Immatrikulation hingegen nicht nötig (siehe hierzu auch den nächsten Punkt "Immatrikulation & Exmatrikulation" auf der Startseite unserer Homepage).
Sie müssen so lange für Ihren Studiengang an der UR immatrikuliert sein, bis Sie die letzte Leistung im Erstversuch erbracht haben -> z.B. bis zum Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit.
Sobald Sie die letzte Leistung im Erstversuch erbracht haben, können Sie sich sofort exmatrikulieren. Die sofortige Exmatrikulation müssen Sie in der Studentenkanzlei beantragen. Wünschen Sie dies nicht, werden Sie zum Ende des laufenden Semesters automatisch exmtrikuliert.
Alle wichtigen Hinweise hierzu finden Sie auf der Homepage der Studentenkanzlei.
Info: Lt. Studentenkanzlei können Sie sich so lange für Ihren Studiengang rückmelden, bis Sie Ihr Abschlusszeugnis beantragen. Sollten Sie sich rückmelden und im Laufe des Semesters Ihr Abschlusszeugnis erhalten, können Sie dennoch bis zum Ende dieses Semesters immatrikuliert bleiben.
=> Für Wiederholungsprüfungen, Korrekturen und die Zeugnisbeantragung
ist eine Immatrikulation nicht nötig.
! Wiederholungsfristen werden durch Exmatrikulation nicht gehemmt !
Sollten Sie eine Prüfung wiederholen müssen, können Sie sich hierfür nicht selbst über FlexNow anmelden, sofern Sie sich nicht rückgemeldet haben. In diesem Fall melden wir Sie an. Hierfür benötigen wir innerhalb des Anmeldezeitraums einen schriftlichen (formlosen) Antrag im Original von Ihnen (per Post oder per Einwurf in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt", Raum PT 1.1.12 D). Geben Sie dort bitte konkret an, für welche Wiederholungsprüfung Sie sich anmelden möchten (LV-Nr., Bezeichnung und ggf. Gruppe) und in welchem Modul diese Prüfung angemeldet werden muss.
Im kombinatorischen Bachelor of Arts haben Sie die Möglichkeit, Mathematik, Rechtswissenschaft oder Katholische Religion als Haupt- oder Nebenfach zu belegen. Bevor Sie sich hierfür jedoch in der Studentenkanzlei immatrikulieren können, müssen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag auf Genehmigung dieser Kombination bei uns einreichen (per Post oder per Einwurf in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt", Raum PT 1.1.12 D). Geben Sie im Antrag bitte konkret an, ob Sie das gewünschte Fach als Haupt- oder Nebenfach studieren wollen und welches das dazugehörige Bachelorfach ist.
Nach Eingang Ihres Antrages wird die Genehmigung i.d.R. innerhalb der nächsten 5 Werktage erstellt. Sofern nichts anderes vereinbart oder vermerkt wurde, wird die Genehmigung anschließend an die von Ihnen angegebene Postanschrift verschickt.
Bei jedem Studierenden mit FlexNow-Account tauch die "Studienbegleitende IT-Ausbildung" im FlexNow-Baum auf. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzausbildung, die vom Rechenzentrum verwaltet wird. Wenn Sie also z.B. Um- oder Einbuchungen innerhalb der IT-Ausbildung benötigen, müssen Sie sich bitte an die Koordination wenden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage des Rechenzentrums.
Sofern Sie sich eine abgeschlossene Leistung aus der IT-Ausbildung z.B. in den freien Wahlbereich Ihres Studienganges anerkennen lassen möchten, finden Sie den entsprechenden Antrag unter der Rubrik "Allgemeine Anträge".
Sollte es Ihnen krankheitsbedingt nicht möglich sein, an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie unverzüglich ein ordnungsgemäßes Attest im Original samt Antrag auf Anerkennung (siehe Rubrik "Allgemeine Anträge") bei uns vorlegen (per Post oder per Einwurf in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt", Raum PT 1.1.12 D).
Die inhaltichen Anforderungen an ein Attest entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Atteste, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, können nicht anerkannt werden! Lesen Sie sich daher das Merkblatt aufmerksam durch.
Wichtig:
Sollten Sie die Bearbeitungsfrist für eine Hausarbeit/Seminararbeit verlängern wollen, müssen Sie sich direkt an den jeweiligen Lehrstuhl wenden.
Die vorläufige Gesamtnote, welche Sie von uns erhalten, sofern Sie Ihr Studium noch nicht vollständig abgeschlossen haben, beantragen Sie bitte via E-Mail über unser Kontaktformular.
Folgende Angaben werden zur Ausstellung benötigt:
Allgemeine Hinweise:
Nach dem Wechsel der Fächerkombination (kombinatorischer Bachelor of Arts) werden die FlexNow-Daten von uns manuell korrigiert. Dies ist i.d.R. im ersten Monat des neuen Semesters der Fall. Beachten Sie bitte, dass wir Leistungen eines exmatrikulierten Faches nicht automatisch umbuchen. Hier müssen Sie einen gesonderten Umbuchungsantrag (siehe Rubrik "Allgemeine Anträge") bei uns einreichen.