Bitte senden Sie Ihren Antrag auf Exmatrikulation ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen mit dem Betreff Exmatrikulation, Name, Vorname, Matrikelnummer per Mail an die Studierendenkanzlei (studierendenkanzlei@ur.de).
Sie erhalten dann eine Exmatrikulationsbescheinigung, die bei einer erneuten Immatrikulation an einer deutschen Hochschule benötigt und auch von vielen Behörden verlangt wird. Ebenso erhalten Sie einen Nachweis über Ihre Studienzeiten.
Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen (frühest möglicher Zeitpunkt ist das Eingangsdatum des Antrages).
Hinweis zur UR-Karte: Bitte denken Sie daran, dass Sie sich eventuell vorhandenes Restguthaben im Mensakartenbüro des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz zurückerstatten lassen bevor Sie die UR-Karte zurückgeben.
Gemäß Art. 94 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes ist ein Studierender zum Ende des Semesters, in dem er seine Abschlussprüfung bestanden hat, exmatrikultiert (d.h. jeweils zum 30. September oder zum 31. März). Entscheidend für die Exmatrikulation ist die Ausstellung bzw. der Erhalt des Abschlusszeugnisses.
Sollte Ihre Exmatrikulation vor Ablauf des Semester notwendig sein, können Sie sich auf Antrag jederzeit exmatrikulieren lassen.
Wenn Sie im nächsten Semester an der Universität Regensburg einen anderen Studiengang weiterbelegen möchten, müssen Sie bei der Studierendenkanzlei während der Rückmeldefrist einen Studiengangswechsel beantragen.