Falls Ihre Einschreibung zurückgenommen wurde oder Sie den Semesterbeitrag bereits gezahlt, sich aber vor Semesterbeginn (01. April bzw. 01. Oktober) wieder examtrikuliert haben, können Sie eine Rückerstattung des Semesterbeitrages bei der Studentenkanzlei mit folgendem Antrag per Mail mit dem Betreff Rückerstattung Semesterbeitrag, Name, Vorname, Matrikel-/Bewerbernummer beantragen.
Spätere Rückerstattungen sind beim Studentenwerk zu beantragen.
https://stwno.de/images/Antrag_Rückerstattung_Regensburg_29.11.2019.pdf