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Rückerstattung des Semesterbeitrags

Falls Ihre Einschreibung zurückgenommen wurde oder Sie den Semesterbeitrag bereits gezahlt, sich aber vor Semesterbeginn (01. April bzw. 01. Oktober) wieder examtrikuliert haben, können Sie eine Rückerstattung des Semesterbeitrages bei der Studentenkanzlei mit folgendem Antrag per Mail mit dem Betreff Rückerstattung Semesterbeitrag, Name, Vorname, Matrikel-/Bewerbernummer beantragen.

Spätere Rückerstattungen sind beim Studentenwerk zu beantragen.

https://stwno.de/images/Antrag_Rückerstattung_Regensburg_29.11.2019.pdf


  1. Studium

Studentenkanzlei

Universität Regensburg
Studentenkanzlei
93040 Regensburg

Telefon 0941 943-5500
studentenkanzlei@ur.de


ERREICHBARKEIT - Telefon:

Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr sowie Mo. bis Do. 13 bis 16 Uhr

ÖFFNUNGSZEITEN - vor Ort:

Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr