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Informationen für Lehrstühle und Fachvertreter*innen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf dieser Seite möchten wir häufige Fragestellungen erläutern und klären. Sollten Sie Fragen und/oder weitere Vorschläge haben, freuen wir uns über Ihr Feedback. Schicken Sie uns hierfür einfach eine E-Mail an pa.phil@ur.de.


FlexNow-/Buchungsliste

Kommentare/Bewertungen und deren Bedeutung

   

„ohne“ -> Leistung wurde noch nicht erbracht; die Frist zur Abgabe der Leistung läuft noch

 

„Zur Korrektur“ -> Die Leistung wurde fristgerecht eingereicht; die Korrektur steht noch aus

 

„5,0 (Versäumnis)“ ->Die Leistung wurde nicht oder zu spät erbracht

   

    

Semesterübergreifende Fristverlängerung (z.B. bei Hausarbeiten)

   

Wenn ein Studierender eine Fristverlängerung erhält und sich die Verlängerung bis ins nächste Semester erstreckt, muss der Kandidat nach Ablauf des aktuellen Semesters auf die Teilnehmerliste des Folgesemesters gesetzt werden. Nur so hat der Lehrstuhl die Kontrolle darüber, ob der Studierende auch im Folgesemester immatrikuliert ist (was für die Ablegung von Erstversuchen zwingend notwendig ist!).

Es ist zwingend zu beachten, dass eine Verlängerung nur dann möglich ist, wenn der Studierende nicht selbstverschuldete Gründe nachweist. Ebenso ist zu beachten, dass Verlängerungen nicht unendlich oft/lange ausgesprochen werden können. Bei Fragen hierzu sollten Sie die Rechtsabteilung kontaktieren.

Grundsätzlich empfehlen wir, das neue Fristende in der FN-Liste zu vermerken, sodass Studierender und Lehrstuhl auf einem Blick sehen, wann die Frist zur Erbringung der Leistung abläuft.

 
   

Prüfungsdatum

       

Beim Prüfungsdatum handelt es sich um den Tag der Abgabe der Leistung, also z.B. der Tag, an dem die Klausur geschrieben, die Hausarbeit eingereicht oder das Referat gehalten wurde. Wenn die Kandidaten auf der Liste also individuelle Daten haben - was immer der Fall sein sollte, sofern es sich nicht um eine Klausur handelt -, dann muss das jeweilige Prüfungsdatum entsprechend vom Lehrstuhl manuell in der FN-Liste beim betroffenen Kandidaten hinterlegt werden. Auf der Buchungsliste darf dann natürlich kein Datum eingetragen werden, da bei der Buchung andernfalls die individuellen Daten überschrieben werden.

Grundsätzlich gilt: Sind die Daten in der FN-Liste korrekt hinterlegt, muss auf der Buchungsliste kein Prüfungsdatum eingetragen werden.

Sollte es sich um eine Klausur handeln, deren Termin sich geändert hat, dann muss dies nicht zwingend in der FN-Liste korrigiert werden. Hier müssen Sie lediglich auf der Buchungsliste das korrekte Prüfungsdatum (Tag der Klausur) eintragen, dann überschreiben wir mit der Buchung das ursprüngliche Prüfungsdatum der FN-Liste.

   

WICHTIG: Keinesfalls ist als Prüfungsdatum das Korrekturdatum zu verstehen. Die Korrektur darf den Studierenden nicht angelastet werden!

   

Beim Prüfungsdatum handelt es sich somit also um kein willkürliches Datum, sondern um ein Datum, das vom Lehrstuhl korrekt und ordnungsgemäß zu hinterlegen ist. Schließlich kann dieses auch über das Abschluss- und somit das Zeugnisdatum entscheiden.

   

Wintersemester: 1.Oktober bis 31. März

Sommersemester: 1. April bis 30. September

    

-> Steht ein Kandidat z.B. auf einer WS-Liste, dann ist dem Lehrstuhl spätestens Anfang April bekannt, ob der Studierende eine Leistung abgelegt, versäumt oder eine Verlängerung erhalten hat. Dementsprechend ist die Liste auch zu korrigieren, bevor sie an das Prüfungsamt geschickt wird. D.h. das Prüfungsdatum muss zum Semester passen (andernfalls muss der Kandidaten auf die korrekte Liste verschoben werden – siehe Hinweise bzgl. Verlängerung) und es darf folglich bei keinem Studierenden der Kommentar „ohne“ erscheinen, sobald das Semester vorbei ist.

Nur wenn die Buchungsliste diesen Vorgaben entspricht, kann diese beim Prüfungssekretariat eingereicht werden.

    
     

Wer muss bzw. darf die Buchungsliste unterschreiben 

     

Die Unterschrift ist von dem/der Dozenten*in oder eines (mindestens „gleichwertigen“) benannten Vertreters zu leisten.
     
     

Wie und wo muss die Buchungsliste eingereicht werden

     
Die Notenlisten, die Studierende der Geisteswissenschaften betreffen, können via E-Mail eingereicht werden -> pa.phil@ur.de

Das Original muss nicht nachgereicht werden!

                   

Beachten Sie bitte, dass Sie die Listen mit folgenden Fachnummern an das korrekte Prüfungssekretariat schicken:

21 & 22 sowie 26 -> Grund- und Mittelschule (pa.gsms@ur.de)

23 -> Realschule (pa.rs@ur.de)

25 -> Gymnasium (pa.gym@ur.de)

          


Gutachten zur Abschlussarbeit

Gutachten müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Original zeitnah einzureichen, ist es möglich, Gutachten vorab in digitaler Form einzureichen. Bitte schicken Sie diese als PDF an pa.phil@ur.de. Das Original reichen Sie bitte nach, sobald es Ihnen möglich ist.

                     

Sollten Sie damit einverstanden sein, dass wir eine Abschrift des Gutachtens an den Studierenden aushändigen, legen Sie uns das Originalgutachten bitte in doppelter Ausführung vor.


Schreibrecht

Sollten Sie die Bewertung einer bereits gebuchten Leistung korrigieren müssen, benötigen Sie hierfür erneut das Schreibrecht. Dies müssen Sie via E-Mail (pa.phil@ur.de) bei uns beantragen.

      

Bei Einzelfällen teilen Sie uns bitte folgende Daten mit:

  • Matrikel-Nr. und Name des Studierenden
  • LV-Bezeichnung
  • Semester
  • Modul, in dem die LV vom Studierenden angemeldet wurde

             

Sollten Sie eine komplette Liste (oder mehrere Kandidaten hierauf) bearbeiten müssen, dann teilen Sie uns bitte die Buchungs-ID mit, die in der Fußziele der Buchungsliste zu finden ist.

                 

Grundsätzlich ist immer mit anzugeben, weshalb das Schreibrecht erneut benötigt wird.



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