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Magister Theologiae

Allgemeine Hinweise und Informationen


Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit

Sollte es Ihnen krankheitsbedingt nicht möglich sein, an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie unverzüglich ein ordnungsgemäßes Attest im Original samt Antrag auf Anerkennung (Seite Rubrik "Anträge") bei uns vorlegen (persönlich oder per Post).

Die inhaltichen Anforderungen an ein Attest entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Atteste, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, können nicht anerkannt werden! Lesen Sie sich daher das Merkblatt aufmerksam durch.

Wichtig: 

Sollten Sie die Bearbeitungsfrist für eine Hausarbeit/Seminararbeit verlängern wollen, müssen Sie sich direkt an den jeweiligen Lehrstuhl/Dozenten wenden.


Immatrikulation

Sie müssen so lange an der UR immatrikuliert sein, bis Sie die letzte Leistung im Erstversuch erbracht haben (also z.B. bis zum Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit).

Für Wiederholungsprüfungen, Korrekturen und die Zeugnisbeantragung ist eine Immatrikulation hingegen nicht nötig.


Beurlaubung

Allgemeine Hinweise und den entsprechenden Antrag auf Beurlaubung finden Sie auf der Homepage der Studentenkanzlei.

ACHTUNG! Wiederholungsfristen werden durch Beurlaubung nicht gehemmt!

D.h., dass Sie trotz Beurlaubung an Wiederholungsprüfungen teilnehmen müssen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, weil Sie sich z.B. zum Zeitpunkt der Prüfung im Auslandspraktikum befinden, können Sie die Wiederholungsfrist verlängern. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise im Original beim betreffenden Lehrstuhl vorlegen.

WICHTIG: 

Beachten Sie bitte, dass es während einer Beurlaubung nicht möglich ist, Wiederholungsprüfungen über FlexNow anzumelden. In diesem Fall melden wir Sie an. Hierfür benötigen wir innerhalb des Anmeldezeitraums einen schriftlichen (formlosen) Antrag im Original von Ihnen. Geben Sie dort bitte konkret an, für welche Wiederholungsprüfung Sie sich anmelden wollen (LV-Nr., Bezeichnung und ggf. Gruppe) und in welchem Modul diese Prüfung angemeldet werden muss.

Sollten Sie wegen Mutterschutz beurlaubt sein, ist es wiederum möglich, in diesem Zeitraum ebenso Leistungen im Erstversuch zu erbringen. Die Anmeldung hierfür können Sie selbst über FlexNow durchführen.


Exmatrikulation

Hinweise der Studentenkanzlei zur Exmatrikulation

Sobald Sie die letzte Leistung im Erstversuch erbracht haben (z.B. die Abgabe der Abschlussarbeit), können Sie sich exmatrikulieren.

Für Wiederholungsprüfungen,  Korrekturen und die Zeugnisbeantragung ist eine Immatrikulation nicht nötig.

ACHTUNG! Wiederholungsfristen werden durch Exmatrikulation nicht gehemmt!

Wichtig: Sollten Sie eine Prüfung wiederholen müssen, können Sie sich hierfür nicht selbst über FlexNow anmelden. In diesem Fall melden wir Sie an. Hierfür benötigen wir innerhalb des Anmeldezeitraums einen schriftlichen (formlosen) Antrag im Original von Ihnen. Geben Sie dort bitte konkret an, für welche Wiederholungsprüfung Sie sich anmelden wollen (LV-Nr., Bezeichnung und ggf. Gruppe) und in welchem Modul diese Prüfung angemeldet werden muss.



  1. Studium

Prüfungsverwaltung

 

201911apr Pr _fungsamt 0052-rs