Hinweis
Büro Prüfungsamt Kath.Theologie PT 1.0.7a ist temporär besetzt, aber Emails an pa.kath(at)ur.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) werden zeitnah beantwortet.
Falls Sie Ihre Abschlussarbeit abgeben möchten (siehe Zulassungsbescheid auf Seite 2), haben Sie drei Alternativen.
Falls Sie eh an der UR sind, aber das Prüfungsamt nicht besetzt ist, nutzen Sie am einfachten die Abgabe im Fristenbriefkasten (externer Link, öffnet neues Fenster) der UR (bitte Kuvert/e adressieren an “Prüfungsamt Kath.Theologie”.
Abschlussarbeit
Um Ihre Abschlussarbeit schreiben zu können, gilt folgendes Vorgehen:
- Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit oder Masterarbeit aus.
- Senden Sie den Antrag an das Prüfungsamt Test.
- Nach der Genehmigung, dürfen Sie starten.
Alle Hinweise zu Abschlussarbeiten finden Sie hier: Hinweise Abschlussarbeiten (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Falls Sie Ihre Abschlussarbeit in der Bibliothek veröffentlichen lassen möchten, füllen Sie bitte diese Einverständniserklärung aus: Einverständniserklärung Bibliothek (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Anträge für die Abschlussarbeit
- Zulassung zur Bachelorarbeit (Test B.Sc.) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Zulassung zur Bachelorarbeit (Test B.Sc.) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Zulassung zur Masterarbeit (Test M.Sc.) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Zulassung zur Masterarbeit (Test M.Sc) (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Antrag auf Zulassung zur PeWi-Masterarbeit (externer Link, öffnet neues Fenster)
Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Füllen Sie für jeden Kurs, der anerkannt werden soll den “Antrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen” aus.
- Lassen Sie sich von dem oder der Fachvertreter*in/ Modulverantwortlichen die Gleichwertigkeit bestätigen.
- Geben Sie den Antrag beim Prüfungsamt Test ab.
- Anschließend wird nach Anerkennung durch den Prüfungsausschuss die Anerkennung in FlexNow verbucht.
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Magisterzeugnis bzw. Masterzeugnis
Sie haben alle Prüfungsleistungen abgeschlossen und möchten Ihr Magister-/ bzw. Masterzeugnis beantragen?
So gehen Sie vor:
- Überprüfen Sie, ob in FlexNow alle Leistungen richtig verbucht sind (kontrollieren Sie es bitte unter LM).
- Überprüfen Sie unter SPUR, ob Ihr Name, Vorname(n) stimmen, ansonsten wenden Sie sich an die Studierendenkanzlei.
- Füllen Sie den “Antrag auf Ausstellung des Magisterzeugnisses bzw. PeWi-Masterzeugnis” aus.
- Sie können das Abschlusszeugnis auch als PDF über Ihre stud. Emailadresse beantragen an pa.kath@ur.de
Bitte beachten Sie die Hinweise, die in den Anträgen vermerkt sind.
Antrag auf Ausstellung des Magisterzeugnisses (externer Link, öffnet neues Fenster)
Antrag auf Ausstellung des Masterzeugnisses (externer Link, öffnet neues Fenster)
Krankheit bei Prüfungen
Wenn Sie krankheitsbedingt an einer Prüfung nicht teilnehmen können:
- Am selben Tag von der Prüfung zurücktreten, idealerweise Formular: “Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit”
- Am selben Tag ein ärztliches Attest, bitte beachten Sie das Merkblatt Verhalten im Krankheitsfall
- Originale von Antrag und Attest an das Prüfungsamt Katholische Theologie (es bietet sich an, sie vorab zu mailen an pa.kath(at)ur.de )
- Nach Erhalt kontrolliert das Prüfungsamt Ihre Unterlagen. Wenn der krankheitsbedingte Rücktritt anerkannt wird, trägt das Prüfungsamt die jeweilige Prüfung in FlexNow unter “Anerkannte Krankheit (Attest)” ein.
Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit (externer Link, öffnet neues Fenster)
Informationen der Universität zu krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit finden Sie im Merkblatt Verhalten im Krankheitsfall (externer Link, öffnet neues Fenster).
Leistungen und Prüfungen während der Beurlaubung
Eine Beurlaubung muss in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Prüfungsleistungen während der Beurlaubung
Während der Beurlaubung können Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Das Anfertigen einer Abschlussarbeit zählt auch als Prüfungsleistung. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist möglich.
Wiederholungsfristen
Durch die Beurlaubung werden Wiederholungsfristen in der Regel nicht unterbrochen, es sei denn die einschlägige Prüfungsordnung sieht etwas anderes vor. Wenn die Wiederholungsfristen weiterlaufen, müssen Sie für den Fall, dass Sie eine Wiederholungsprüfung wegen eines triftigen Grundes nicht fristgerecht ablegen können, rechtzeitig einen Antrag auf Prüfungsfristverlängerung beim Prüfungssekretariat stellen. Die Beurlaubung entbindet Sie nicht davon, von der Einzelprüfung gesondert zurückzutreten.
Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie bei der Studierendenkanzlei.
Leistungsnachweis/ Notenausdruck
Sie können sich einen Leistungsnachweis über alle Ihren bisher abgelegten Leistungen im Studium selbst in FlexNow (externer Link, öffnet neues Fenster) erstellen.
Umbuchung von Leistungen
Füllen Sie den “Antrag auf Umbuchung von Leistungen” (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) aus und geben Sie den Antrag beim Prüfungsamt Test ab.
Achtung: Der Antrag ist nicht für Lehramtsstudierende!
Antrag auf Umbuchung von Leistungen (öffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Wiederholungsprüfungen
Ab sofort ist die Immatrikulation/Rückmeldung auch für Wiederholungsprüfungen notwendig! (Art. 84 Abs. 1 Satz 7 BayHIG - Immatrikulationserfordernis für alle Hochschulprüfungen)
Zertifikat für Zusatzausbildungen
Sie möchten ein Zertifikat für ein Zusatzstudium beantragen?
Bitte beachten Sie: Zuständig für die Ausstellung des Zertifikates ist das Prüfungssekretariat Ihres Hauptstudiengangs.
Bitte beantragen Sie das Zertifikat nur bei uns, wenn Sie im Studiengang Bachelor Sc. Test immatrikuliert sind.
Gerne können Sie den eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Ausstellung des Zertifikats als PDF via E-Mail an folgende Adresse schicken: …@ur.de
Kontakt
Postanschrift
Universität Regensburg
Prüfungssekretariat Test
93040 Regensburg
Öffnungszeiten
meist Mo + Mi jeweils 14:30 bis 16:30
oder nach vorheriger Vereinbarung
sonst per Homeoffice
Möglichst vorab mailen an pa.kath@ur.de
Josef Hilz
- E-Mail Adresse: pa.Krimi(at)verwaltung.uni-regensburg.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: 0941 943-1583 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Gerät dies zulässt)
- Standort: Gebäude Philosophie/Theologie, Raum PT 1.0.7a
- Wichtige Informationen: Sprechstunde: Montag bis Freitag, 14:30 bis 16 Uhr