Die auf dieser Seite gelisteten Anträge sind ausschließlich für Studierende der geisteswissenschaftlichen Studiengänge! NICHT für Lehramtsstudierende!
Sollte es Ihnen krankheitsbedingt nicht möglich sein, an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie unverzüglich ein ordnungsgemäßes Attest im Original (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!) und folgenden Antrag bei uns einreichen:
~ Antrag auf Anerkennung eines Attestes ~
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet werden!
Die Originalunterlagen (Antrag sowie Attest) können Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.
Hier wird unterschieden zwischen der Anerkennung von Leistungen aus dem Inland und dem Ausland. Wählen Sie daher bitte den für Sie zutreffenden Antrag:
Der Antrag muss vollständig und verständlich ausgefüllt und von der/dem Fachvertreter*in/Modulverantwortlichen unterschrieben und gestempelt werden. Beachten Sie bitte, dass die konkrete Modulbezeichnung samt -Nr. und Position mit angegeben wird!
Diesen Antrag (im Original) samt Bestätigungen/Leistungsnachweise (in Kopie) können Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.
Sofern der Leistungsnachweis einen Verifizierungscode trägt, können die Unterlagen auch als PDF via E-Mail (pa.phil@ur.de) eingereicht werden. Dies muss zwingend über die Ihnen zugewiesene stud.-Adresse geschehen. Beachten Sie, dass der Antrag vor dem Einscannen eigenhändig im Original unterzeichnet werden muss.