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Aktuelles

Die Schwerbehindertenvertretung stellt sich vor

Seit 1. Dezember 2022 ist die neu gewählte Schwerbehindertenvertretung im Amt. Unsere Amtszeit dauert bis zum 30. November 2026.

Ich bedanke mich - auch im Namen meiner bisherigen und meiner neuen Stellvertreter - für das uns geschenkte Vertrauen und freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit ihnen und auf unsere Tätigkeit für Sie.

Mein besonderer Dank gilt meinem bisherigen 4. Stellvertreter, Herrn Manfred Meyer aus dem Klinikum, der leider nicht erneut kandidiert hat. 

Informationen über uns und unsere Arbeit finden Sie in unserem Flyer "Die SBV auf einen Blick" vom Dezember 2022.


Leitfaden zum Umgang mit Bewerbungen Schwerbehinderter

Der soeben neu herausgegebene Leitfaden zum Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ersetzt die bisher an der Universität zu diesem Thema einschlägige "Handreichung".

Link auf PDF-Datei


Bayerische Inklusionsrichtlinien

Am 1.6.2019 traten die neuen „Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern" in Kraft. Sie wurden im Bayerischen Ministerialblatt – BayMBl. 2019 Nr. 165 – vom 15.05.2019 veröffentlicht und lösen die bisherigen Teilhaberichtlinien ab.

In der Form einer Broschüre finden Sie sie hier.


Neues zum Bundesteilhabegesetz

Bundesteilhabegesetz: SGB IX-Reformstufe 2 trat am 1.1.2018 in Kraft

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) neu gestaltet. Seit dem 1.1.2018 hat das SGB IX folgende Stuktur:

  • SGB IX Teil 1 fasst das für alle Rehabilitationsträger geltende Rehabilitations- und Teilhaberecht zusammen: "Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen",
    §§ 1-89.
  • SGB IX Teil 2 regelt das aus dem SGB XII herausgelöste und reformierte Eingliederungshilferecht: "Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen",
    §§ 90-150.
  • SGB IX Teil 3 umfasst das weiterentwickelte Schwerbehindertenrecht: "Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen",
    §§ 151-241.

    Da das Schwerbehindertenrecht nun in Teil 3 SGB IX zu finden ist, haben sich alle Paragrafen des bisherigen SGB IX ab 1.1.2018 um genau 83 Ziffern  nach hinten verschoben. (Aus § 1 wurde § 83, aus § 100 wurde § 183 usw.)


  1. Universität

Schwerbehinderten-vertretung

Vertrauensfrau der Schwerbehinderten

Olly-neu

Martina Brunner M.A.

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