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Informationen

Was ist eigentlich Inklusion?

Die Aktion Mensch e.V. erklärt dies in einem äußerst sehenswerten Video in nur 80 Sekunden. Bitte sehen Sie es sich an!


Rechtliche Grundlagen

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten. Sie arbeitet unabhängig von den Personalräten und unterstützt Schwerbehinderte und Gleichgestellte durch Informationen und Hilfestellungen in allen Fragen rund umdas Thema Schwerbehinderung und Beruf.


Was ist unter "Behinderung" zu verstehen?

Eine Erklärung zu der neuen Definition des Begriffs Behinderung nach der neuen Gesetzesfassung gem. § 2 Abs. 1 SGB IX finden Sie hier.


Bundesteilhabegesetz

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) geändert. Ziel ist es, in mehreren Umsetzungsstufen die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern. 

Schwerpunkt der ersten Umsetzungsstufe, die bereits zum 1.1.2017 in Kraft getreten ist, war die Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts und die Stärkung des Ehrenamts der Schwerbehindertenvertretung.

Anbei eine Erläuterung dazu von Prof. Franz Josef Düwell.

Buchover D _well

Siehe auch:

Düwell, Franz Josef und Beyer Christoph, Das neue Recht für behinderte Beschäftigte: Inklusion am Arbeitsplatz - Bundesteilhabegesetz als Herausforderung für Vertretungen, Arbeitgeber und Anwaltschaft, 1. Aufl. 2017

Signatur in unserer Bibliothek: 31/PQ 5480 D853 

s. auch Inhaltsverzeichnis dazu

Ein Überblick über die Bestimmungen der zweiten Umsetzungsstufe, die zum 1.1.2018 in Kraft getreten ist, findet sich hier.


Weitere Bestimmungen:


Die wichtigsten Bestimmungen aus dem SGB IX sind:

  • §§ 178-179 SGB IX: Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
  • §§ 164-165 SGB IX: Rechte schwerbehinderter Menschen und Pflichten des Arbeitgebers
  • §§ 168-175 SGB IX: besonderer Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat im August 2018 ein sehr hilfreiches Nachschlagewerk rund um das Thema Beschäftigung schwerbehinderter Menschen herausgegeben.

Nach einer Einführung beginnt auf Seite 20 ein ausführliches Inhaltsverzeichnis über sämtliche Begriffe, die ab Seite 31 in alphabetischer Reihenfolge nachzulesen sind.

Hier der genaue Inhalt der Publikation.


Einstellung schwerbehinderter Menschen

Arbeitgeber sind verpflichtet, auf wenigstens 5 % aller Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 154 Abs. 1 SGB IX). Wenn diese Quote nicht erreicht wird, ist für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe zu zahlen (§ 160 Abs. 1 SGB IX).


Hier nochmals der Leitfaden zum Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen an der Universität Regensburg (Stand September 2018).

Und hier ein sehr interessantes Urteil dazu.

Service: Stellenanzeigen der Universität Regensburg

Gemeinsames Inklusionsprojekt für schwerbehinderte Akademikerinnen und Akademiker im Bundesministerium für Gesundheit und seinen Geschäftsbereichsbehörden


Einen umfassenden Überblick über die Situation schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt finden Sie hier.

Die Bundesagentur für Arbeit gibt in ihrem Heft durchstarten (Ausgabe 2019) wertvolle Tipps für Bewerbungen und berufliche Rehabilitation.

In der Broschüre "Der Weg in eine selbstbestimmte Zukunft - Die Chance für Menschen mit Behinderung - Einstellung, Ausbildung und Qualifikation für Menschen mit Behinderung beim Freistaat Bayern" stellt sich der Freistaat Bayern als Arbeitgeber bzw. Dienstherr vor (Stand Febr. 2021).

Auch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration stellt auf seiner Internetseite www.arbeit-inklusiv.bayern.de Informationen zur Inklusion in der Arbeitswelt zur Verfügung.

Zudem hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit im Juni 2017 ein Projekt mit dem Titel "500plus" aufgelegt, das 500 Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Akademiker und Akademikerinnen eröffnen soll. Eine Broschüre dazu vermittelt weitere Informationen.


Hilfe und Beratung

Bei Fragen und Problemen, die Sie als Schwerbehinderte/r bzw. Gleichgestellte/r oder auf Ihrem Weg zur Anerkennung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Schwerbehinderung:

Ein Antrag auf

  • erstmalige Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen sowie auf Ausstellung eines Ausweises oder auf
  • Neufeststellung wegen Verschlimmerung bestehender Behinderungen oder Hinzutreten neuer Behinderungen

kann beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) online oder per Post gestellt werden. Bitte lesen Sie vor einer Antragstellung zunächst die sehr hilfreichen Tipps des ZFBS Bayreuth dazu.

  • Hier finden Sie das Antragsformular, welches Sie direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken können,
  • und hier können Sie Ihren Antrag direkt online anfertigen und absenden.
  • Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um ein Merkzeichen zu erhalten, finden Sie hier.
Titelbild Aus Ratgeber-schwerbehinderung-2018

Einen sehr hilfreichen Ratgeber hierzu hat Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn Anfang 2018 in 1. Auflage veröffentlicht.

Zum Inhalt des Werkes geht es hier.

Die ärztliche Begutachtung erfolgt auf Basis der Versorgungsmedizin-Verordnung,  als Broschüre herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Mai 2020.

Die 6. Anderungsverordnung befindet sich derzeit in Vorbereitung. Ein Referentenentwurf dazu liegt bereits vor. Die wichtigsten vorgesehenen Änderungen erläutert der beigefügte Aufsatz von Prof. Dr. Franz Düwell.

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Literatur in der Universitätsbibliothek dazu:

Martin Schillings; Ulrich Wendler; Sozialverband VdK Deutschland: Versorgungsmedizinische Grundsätze: Kommentar. Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung, 7. Auflage 2015, Umfang: 498 S., ISBN: 9783980842761
Signatur: F 20/PQ 5440 W471(7)+1 (OTH-Hochschulbibliothek, Prüfeninger Str.)

Anbei ein Formblatt der Universitätsverwaltung (Stand 10/2016) zur Anzeige der Schwerbehinderung


Gleichstellung:

Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, können auf ihren Antrag hin Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 186 Abs. 1 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können.

Ein Antrag auf Gleichstellung ist bei der Bundesagentur für Arbeit telefonisch unter 0800-4-55-55-00 gebührenfrei zu stellen. Nach Erfassung der Grunddaten wird ein aktuelles Antragsformular von dort zugesandt.

Bei der Begutachtung von Gleichstellungsanträgen gelten die fachlichen Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 2 SGB IX und zu § 68 SGB IX (=
§ 151 SGB IX seit 1.1.2018).


Nachteilsausgleiche:

  • Eine Übersicht über GdB-abhängige Nachteilsausgleiche finden Sie hier.
  • Weitere wichtige Informationen über Nachteilsausgleiche bietet die Website Familienratgeber.de
  • Für Menschen mit Gehbehinderung gibt es verschiedene Parkerleichterungen.
    Wo in Regensburg Behindertenparkplätze zu finden sind, kann den Seiten 70-73 der Broschüre "Barrierefrei durch Regensburg" vom April 2016 entnommen werden.
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Ein hilfreiches Nachschlagewerk zu Nachteilsausgleichen aller Art erschien im August 2017 in der 6. Auflage beim Walhalla Verlag in Regensburg.

Anbei eine kurze Leseprobe daraus

Wochenarbeitszeit für schwerbehinderte Beschäftigte:

  • Für in Vollzeit beschäftigte Schwerbehinderte im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und 00 Minuten. Demgegenüber gelten für nicht behinderte Beschäftigte 40 Stunden und 6 Minuten.
  • Für in Teilzeit beschäftigte Schwerbehinderte berechnet sich die individuelle Arbeitszeit jedoch auf der Grundlage von 40 Stunden und 6 Minuten.

Teilzeit- und Mehrarbeit:

  • Schwerbehinderte haben gem. § 164 Abs 5 SGB IX einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Gem. § 207 SGB IX werden sie auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.
    Diese Regelungen finden sich auch in den Teilhaberichtlinien (Punkt 4.8. und Punkt 6.5).
  • Außerdem kann die Lehrverpflichtung schwerbehinderter Lehrpersonen, die im Dienst des Freustaates Bayern stehen, auf deren Antrag gem. Art. 7 Abs. 10 der Lehrverpflichtungsverordnung vom 14.2.2007 von der Hochschule ermäßigt werden.

Aus dem Bereich der Medizin:

  • Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) bietet ein sehr hilfreiches tool zum Auffinden von Ärzten und Psychotherapeuten nach Postleitzahlen an.
  • Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gibt die offiziellen Klassifikationen ärztlicher Diagnosen heraus und ermöglicht so deren Entschlüsselung auf AU-Bescheinigungen.

SBV-Infos

Hier finden Sie die Informationen, die ich den schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten der Universität in gewissen Abständen als Rundmail zusende, nochmals zum Nachlesen.

04/2023 Dossier Behinderungen der Bundeszentrale für Politische Bildung (Stand Mai 2023)
03/2023 FMS zur digitalen Versorgungsauskunft über das Portal Mitarbeiterservice Bayern - Stand Mai 2023
02/2023 Wegweiser für Menschen mit Behinderung - Stand März 2022
01/2023 Versorgungsmedizinische Grundsätze – VersMedV – Stand Mai 2020
05/2022 Rehabilitation und Teilhabe - ein Wegweiser - Stand Juni 2022
04/2022 Ein Gedicht zur Ferienzeit
03/2022 Urteil des Bundessozialgerichts zur Übernahme von Stromkosten im Rahmen der Hilfsmittelversorgung vom 6.2.1997
02/2022 Steuertipps für Menschen mit Behinderung - Stand November 2018
01/2022 ZB-Recht - Sozialgesetzbuch IX - Stand August 2021
04/2021 Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI)
der Hans-Böckler-Stiftung zum Home-Office  - Stand April 2021
03/2021 Abschlussbericht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) zur Sicherung der Teilhabe während und nach der Pandemie - Stand Juli 2021
02/2021 Versorgungsmedizinische Grundsätze – VersMedV – Stand Mai 2020
01/2021 Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 9.12.2020 sowie Aufsatz dazu
04/2020 ZBFS-Wegweiser für Menschen mit Behinderung - Stand September 2019
02/2020 Teilhabeempfehlungen des Beauftragen der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung (Stand Dezember 2019)
01/2020 Schwerbehindertenrecht - Besondere Regelungen im Arbeitsleben (Stand Oktober 2019) 

10/2019

Mittendrin oder nur dabei? Online-Studie der Universität zu Köln zur "gefühlten" Inklusion im Arbeitsleben
09/2019 Digitalisierung erleben - Sehen Sie was, was wir nicht sehen?
08/2019 Lesenswertes aus der Wissensreihe Rehadat: Ausgabe 02, Ausgabe 03, Ausgabe 05, Ausgabe 06, Ausgabe 07 sowie Information der BGW zum Thema "Erschöpfung erkennen - sicher handeln" (Stand April 2018)

07/2019

Steuertipps für Menschen mit Behinderung (Stand November 2018)

Lesenswert dazu

06/2019

Richtig erholen – zufriedener arbeiten – gesünder leben. Erholung und Arbeit im Gleichgewicht. Ein Leitfaden für Beschäftigte - Stand Oktober 2016

04/2019

05/2019

Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern (Bayerische Inklusionsrichtlinien – BayInklR) sowie inhaltsgleiche Broschüre dazu

 

03/2019 online-Publikation "BEM-Kompass" (BAR) sowie online-Umfrage "Mit Hörschädigung im Job" (Rehadat)
02/2019 Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder vom 2.3.2019 sowie zeitlich verlängerte online-Petition zur Änderung der 6. Änderungsverordnung der Versorgungsmedizin-Verordnung
01/2019 Referentenentwurf zur 6. Änderungsverordnung der Versorgungsmedizin-Verordnung und Unterschriftenaktion zur Thematik
09/2018 Rehadat - Hilfsmittel und Hilfsmittelversorgung (Dezember 2018)
08/2018 ABC Fachlexikon. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Stand Januar 2018)
07/2018 Selbstbestimmt unterwegs - Ratgeber des ADAC zur Mobilität für Menschen mit Behinderung (Stand 2018)
06/2018 ZB-Info über Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf - Stand Juni 2018
05/2018 Informationen zum Bayerischen Landespflegegeld und Vortrag Pflege Familie und Beruf von Manuela Treml, Seniorenamt der Stadt Regensburg, Mai 2018
04/2018 Sauerborn, J., Anerkennung einer Schwerbehinderung. GdB leicht gemacht, 1. Aufl. 2018
03/2018 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Anzahl der schwerbehinderten Menschen in Deutschland sowie Reaktion darauf
02/2018 Info-Brief der Hauptschwerbehindertenvertretung des niedersächsichen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (März 2018)
01/2018 Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern 2016
11/2017 Auszug aus der Festschrift 50 Jahre Universität Regensburg (November 2017)
10/2017

BTHG zum 1.1.2018 - Broschüre des BIH (Stand Juli 2017)

Bundesteilhabegesetz Kompakt (Stand Mai 2017)

09/2017 Das neue Leistungs/Navi der Integrationsämter
08/2017

Broschürenpaket "Altersrente" der Deutschen Rentenversicherung - Stand September 2017

Information zur Flexi-Rente - Stand April 2017

07/2017 Was ist, wenn es mir passiert? Ratgeber des DGB für behinderte und von Behinderung bedrohte Beschäftigte - Stand April 2017
06/2017

Gemeinsam geht‘s besser. Aktionsplan Inklusion und Demografie für den Landkreis Regensburg - Stand Januar 2017

05/2017

Die Lohnsteuer 2017 - Stand Oktober 2016

Steuertipps für Menschen mit Behinderung - Stand Juli 2014

04/2017 Leitfaden und Broschüre zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement - Stand November 2016
03/2017 Inklusion im World Wide Web - Stand August 2016
01/2017 Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat Bayern 2015
08/2016

Die richtige Altersrente für Sie - Stand Juli 2016

Inklusion bewegt - Stand November 2016

Grundzüge der Beamtenversorgung in Bayern - Stand März 2016

Versorgungsabschlag bei Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze - Stand Januar 2016

07/2016 Ratgeber für Menschen mit Behinderung - Stand Januar 2016
06/2016 Behinderte Menschen im Arbeitsleben - Stand April 2012 
05/2016

Aufsatz von F.J.Düwell zum aktuellen Stand des Bundesteilhabegesetzes

04/2016 Vergünstigte Eintrittspreise im Regensburger Westbad (Stand 2016)
03/2016 Ratgeber "Barrierefrei durch Regensburg" 2. Aufl. April 2016
02/2016

Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Änderungsgesetz zum WissZeitVG

01/2016

Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte Stand August 2015

Teilzeitbeschäftigung u. Beurlaubung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Stand September 2015

06/2015

ZB-Ratgeber Behinderung und Ausweis. Stand August 2015

05/2015 ZB-Spezial Finanzielle Leistungen, Stand Februar 2015

01/2015

Broschüre der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zum Thema "Gesundes Büro", Stand August 2014


Barrierefreiheit

Buch Barrierefreies Bauen Content

Everding, Dagmar,

Handbuch barrierefreies Bauen : Leitfaden zur DIN 18040 Teil 1 bis 3 ; mit 22 Tabellen + mit Checklisten,

2., aktualisierte und erw. Aufl., Köln 2015, 

ISBN: 9783481032869

Signatur in unserer Bibliothek: 11/ZH 3045 E93(2)


Einen Uni-Campusplan für Mobilitätseingeschränkte, der barrierefreie Einrichtungen wie Toiletten, Lifte, Rampen und Behindertenparkplätze enthält, finden Sie hier.

Außerdem verfügt die Universität über eine sehr hilfreiche CampusApp.


Hilfreiche Links zum Thema Barrierefreiheit:


Wenn Sie durch eine konkrete bauliche Barriere behindert werden, dann wenden Sie sich bitte an mich. Ich nehme Ihre Anregungen und Beschwerden gerne entgegen und werde gem. § 178 Abs 1 Nr 3 SGB IX durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinwirken.


Rechtsdatenbanken

Internetportal der Landesanwaltschaft Bayern

Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts

Bayern.Recht - Rechtsdatenbank der Bayerischen Staatskanzlei

Entscheidungen des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte

Übersicht über die Sozialgesetze

Rechtsportal des Deutschen Anwaltsvereins - Formular zur Anwaltssuche

Informationssammlung der DGB Rechtsschutz GmbH



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Martina Brunner M.A.

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