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Aktuelles

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum Lehrstuhl und über anstehende Veranstaltungen. Eine Übersicht über das Lehrangebot ist dem Stichwort Lehre zu entnehmen. Spezifische Informationen zu den Lehrveranstaltungen sind auf Grips verfügbar.


Sekretariatsöffnungszeiten SoSe 2024

Öffnungszeiten im SoSe 2024:

dienstags, Zi. RW(L) 3.07, 13:00 bis 15:00 Uhr sowie
donnerstags, Zi. RW (L) 3.07, 12:00 bis 14:00 Uhr

Das Sekretariat ist ganztägig telefonisch unter 0941 943-2678 oder per Mail (sekretariat.steuerlehre@ur.de) erreichbar.


Hinweise zum Seminar im SoSe 2024

Seminar "Aktuelle Fragen der Unternehmensbesteuerung"

Die genaue Beschreibung des Seminars finden Sie unter dem Stichwort "Lehre".

Veranstaltungsnummer 22653

Anmeldung: 29.01.2024 bis 09.02.2024 über FlexNow, max. Teilnehmerzahl 10

Themenvergabe: am 12.02.2024

Abmeldung: bis zum 25.02.2024 über FlexNow. 

Abgabe der Seminararbeiten bis zum 15.04.2024 per e-mail an sekretariat.steuerlehre@ur.de

Präsentation: 05.06.2024, 14:00 - 16:00 Uhr

Veranstaltungsort: VG 3.58


Workshop Internationales Steuerrecht SoSe 2024

Im Sommersemester 2024 findet am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre wieder der Workshop Internationales Steuerrecht (4 ECTS, MSc-SL-M12) in Zusammenarbeit mit PwC statt.

Die Veranstaltung können Bachelorstudierende in das Wahlmodul und Masterstudierende in die freie Schwerpunktmodulgruppe "Business and Management" oder das Wahlmodul einbringen. Die Prüfungsleistung wird durch das Bestehen einer Klausur im regulären Prüfungszeitraum erbracht.

Termine und weitere Informationen

Weitere Angaben zur Veranstaltung finden Sie im Flyer.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über eine E-Mail an sekretariat.steuerlehre@ur.de. Bei Fragen können Sie sich gerne ebenfalls dorthin wenden.


Hinweise für das Abfassen wissenschaftlicher Arbeiten

Anbei finden Sie die Hinweise für das Abfassen wissenschaftlicher Arbeiten (Seminararbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten). 


Hinweise und Hilfsmittel zu den Klausuren, Mündliche Prüfungen

Wiederholungsklausuren

Bei der Wiederholungsklausur "Steuerrechtliche Grundlagen" im Sommersemester sind keine Erstschreiber zugelassen.

Bei der Wiederholungsklausur "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" im Wintersemester sind Erstschreiber zugelassen.

Mündliche Widerholungsprüfungen im WiSe 2023/24

"Immobiliensteuerrecht" (Schuster): 18.01.2024
"International Taxation" (Schuster): 18.01.2024

Es gelten die Angaben des Prüfungsamtes.
Bitte informieren Sie uns mit einer Mail an sekretariat.steuerlehre@ur.de über Ihre Anmeldung!

Steuergesetze

In sämtlichen Klausuren sind stets die Steuergesetze in der aktuellen Auflage heranzuziehen.
 
Inwieweit gegenüber Vorauflagen im Einzelnen relevante Änderungen eingetreten sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob Sie Steuergesetze in der Klausur verwenden, die u.U. nicht der neuesten Rechtslage entsprechen, liegt daher in Ihrem eigenen Ermessen.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Veranstaltungshinweise für mögliche
weitere zugelassene Hilfsmittel.

Zugelassene Hilfsmittel

Welche Hilfsmittel sind in der Klausur erlaubt?
- Steuergesetze: Gebundene Gesetzestexte (wie z.B. nwb-Textausgaben)
- Je nach Veranstaltung dürfen ggf. weitere Hilfsmittel mitgebracht werden. Achten     Sie hierzu auf die individuellen Veranstaltungshinweise.
- Nicht programmierbarer Taschenrechner
- Andere Materialien dürfen nicht mitgebracht werden.

Wie darf man markieren? Welche Reiter etc. sind erlaubt?
- Sie dürfen im Gesetz (farbige) Markierungen vornehmen. Markierung bedeutet:
   unterstreichen bzw. mit Textmarkern "überstreichen".
- Im Gesetz selbst sind keine Ziffern, keine Zeichen, keine Buchstaben o.ä. erlaubt.
- Sie dürfen im Gesetz (farbige) Reiter/Post-its anbringen. Diese dürfen 
   ausschließlich die Paragraphen (einschl. möglicher Absätze/Nummern) der
   jeweiligen Seite und/oder 1-2 Stichwörter aus der Überschrift der Paragraphen
   der Seite enthalten, keine Akronyme.
- Paragraphenverweise sind weder im Gesetz noch auf den Reitern erlaubt.

Ein Verstoß gegen diese Richtlinien gilt als Täuschungsversuch!
Was sind die Folgen?
- Ggf. Einzug des "Beweismaterials".
- Sie dürfen die Klausur bis zum Ende fortsetzen.
- Über den Täuschungsversuch selbst entscheidet der Prüfungsausschuss.   


Stellenausschreibungen

Hinweis: Wir erhalten regelmäßig Stellenausschreibungen für Absolventen oder Praktikanten. Diese werden zur Veröffentlichung an unsere Abteilung Marketing & Career Service weitergeleitet.

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Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Prof. Dr. N. N. 


Universitätsstraße 31
93053 Regensburg

Raum: RWL 3.08

Tel +49 941 943 2679
Fax +49 941 943 4988

sekretariat.steuerlehre@ur.de