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Zugelassene Hilfsmittel

Für die Prüfungen am Lehrstuhl Financial Accouting and Auditing sind folgende Hilfsmittel zugelassenen:


Buchhaltung

  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Kosten- und Leistungsrechnung

  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Externe Unternehmensberichterstattung I

  • Wirtschaftsgesetze ohne Kommentierungen
  • Steuergesetze ohne Kommentierungen
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Externe Unternehmensberichterstattung II

  • Wirtschaftsgesetze ohne Kommentierungen
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Corporate Governance, Internal Control and Auditing

  • Wirtschaftsgesetze (die WPO darf NICHT enthalten sein) ohne Kommentierungen
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Corporate Social Reponsibility Reporting/Integrated Reporting

  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Digitalisierung in der Abschlussprüfung

  • Wirtschaftsgesetze (die WPO darf NICHT enthalten sein) ohne Kommentierungen
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Financial Reporting in the USA

  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Spezialthemen der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung

  • Wirtschaftsgesetze (die WPO darf NICHT enthalten sein) ohne Kommentierungen
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Financial Reporting under IFRS

  • International Financial Reporting Standards (IFRS) ohne Kommentierungen
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Konzernrechnungslegung und -berichterstattung

  • Wirtschaftsgesetze ohne Kommentierungen
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Unternehmensbewertung und -analyse

  • Die Prüfung wird gestellt von Prof. Röder und Prof. Haller.
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Wirtschaftsprüfung und Unternehmenspublizität

  • Wirtschaftsgesetze (die WPO darf NICHT enthalten sein) ohne Kommentierungen
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner


Wichtige Hinweise:

  • Ohne Kommentierungen bedeutet für Wirtschafts- und Steuergesetze (HGB, AktG, GmbHG, PublG, EStG etc.):

    • Unterstreichungen/Markierungen sind möglich;

    • Das Eintragen von Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Symbolen etc. ist nicht erlaubt;

    • Einmerker (z.B. Post-its) sind nicht erlaubt.

  • Ohne Kommentierungen bedeutet für die International Financial Reporting Standards (IFRS):

    • Unterstreichungen/Markierungen sind möglich;

    • Das Eintragen von Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Symbolen etc. ist nicht erlaubt;

    • Einmerker (z.B. Post-its) und deren Beschriftung mit der Standardnummer (z.B. "IAS 16") und/oder der Standardbezeichnung (z.B. "Sachanlagen") sind erlaubt. Zudem dürfen Einmerker mit Verweisen auf bestimmte Passagen innerhalb des Standards angebracht werden (z.B. "IAS 38.57"). Weitere Angaben, wie bspw. IAS 38.57 - recognition of intangible assets arising from development", sind nicht erlaubt!

  • Die Verwendung anderer als die entsprechend zugelassenen Hilfsmittel ist nicht erlaubt!


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Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Lehrstuhl 'Financial Accounting and Auditing'

Telefon: +49 941 943-2691
Telefax: +49 941 943-4497

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