Aufbau und Inhalte des Studiums werden durch die Approbationsordnung für Apotheker festgelegt. Die pharmazeutische Ausbildung umfasst
Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium und ein viersemestriges Hauptstudium. Das Grundstudium (1. - 4. Fachsemester) vermittelt eine breite naturwissenschaftliche Ausbildung in allgemeiner, anorganischer, organischer, physikalischer, pharmazeutischer und analytischer Chemie (insbesondere anorganischer, organischer und instrumenteller Analytik), in Biologie (insbesondere systematischer und pharmazeutischer Botanik), Mathematik und Physik (insbesondere Experimentalphysik). Hinzu kommen Grundlagen der Arzneiformenlehre, der medizinischen Mikrobiologie einschließlich Hygiene, die pharmazeutische und medizinische Terminologie und die chemische Nomenklatur (einschließlich der Nomenklatur der Arzneibücher) sowie eine Einführung in die Geschichte der Naturwissenschaften unter besonderer Berücksichtigung der Pharmazie. Das Grundstudium wird mit dem ersten Prüfungsabschnitt abgeschossen.
Das Hauptstudium (5. - 8. Fachsemester) erweitert und vertieft diese Kenntnisse auf dem Gebiet der Herstellung, Isolierung und Prüfung von Arzneistoffen und Zubereitungen. Außerdem werden Zusammenhänge zwischen chemischer Struktur und Wirkung der Arzneisubstanzen und Mechanismen physiologisch-chemischer Prozesse, molekulare Vorgänge der Arzneimittelwirkung sowie Wechselbeziehungen zwischen den Bestandteilen der verschiedenen Arzneizubereitungen deutlich gemacht. Hinzu kommen Kenntnisse der Pharmakologie und Toxikologie sowie Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie. Ferner werden Grundlagen der Ernährungslehre sowie Kenntnisse in speziellen Rechtsgebieten für Apotheker vermittelt. Das Hautstudium wird mir dem zweiten Prüfungsabschnitt abgeschlossen.
Die Studieninhalte werden in folgenden Lehrversanstaltungen vermittelt: theoretische Lehrversanstaltungen (insbesondere Vorlesungen), Seminare und praktische Lehrveranstaltungen (insbesondere Praktika, Kurse und Exkursionen).
Durch die Famulatur soll der Auszubildende mit den pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut gemacht werden. Außerdem soll er Einblick in die Organisation und Betriebsabläufe sowie in die Rechtsvorschriften für Apotheken und in die Fachsprache erhalten. Die Famulatur ist während der lehrveranstaltungsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung unter Leitung eines Apothekers ganztägig abzuleisten.
Die praktische Ausbildung findet nach Bestehen des zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung außerhalb der Universität statt. Während der ganztägigen praktischen Ausbildung sollen die im vorhergehenden Studium erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden. Zur Ausbildung gehören insbesondere die Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Beurteilung und Abgabe von Arzneimitteln, die Sammlung, Bewertung und Vermittlung von Informationen, insbesondere über Arzneimittelrisiken, und die Beratung über Arzneimittel. Die Ausbildung umfasst auch Medizinprodukte, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden.
Ein Teil der praktischen Ausbildung kann auch an einem Universitätsinstitut unter Anleitung eines Professors oder Privatdozenten abgeleistet werden.
Der erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird nach einem Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren abgelegt, der zweite Abschnitt nach Bestehen des ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und einem Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren. Der dritte Abschnitt wird nach Bestehen des zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und nach Ableistung der praktischen Ausbildung abgelegt. Informationen über die Zulassung zur Prüfung, Art und Umfang der Prüfung sowie zur Bewertung der Prüfungsleistungen finden Sie in der Approbationsordnung für Apotheker und auf der Homepage des Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern.