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Bei den Hochschulwahlen werden die Vertreterinnen und Vertreter folgender Gremien direkt von den Mitgliedern der Universität gewählt: Senat, Fakultätsräte, studentischer Konvent.
Die Bedeutung der Wahlen ergibt sich aus der Funktion dieser Gremien für die akademische Selbstverwaltung. Zu wählen sind die Vertreterinnen und Vertreter der Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiter (alle zwei Jahre) und der Studierenden (jedes Jahr).
Die Hochschulwahlen 2013 finden am 18. Juni 2013 statt.
Referat II/6
Carmen Kleeberger
Verwaltungsgebäude, Zi. 2.10
carmen.kleeberger@ur.de