Bei den Hochschulwahlen werden die Gruppenvertreterinnen und -vertreter im Senat, in den Fakultätsräten und im studentischen Konvent direkt von den Mitgliedern der Universität gewählt.
Die Bedeutung der Wahlen ergibt sich aus der Funktion dieser Gremien für die akademische Selbstverwaltung. Zu wählen sind die Vertreterinnen und Vertreter der hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden, der wissenschafts- und kunststützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (alle zwei Jahre) und der Studierenden (jedes Jahr).
Die Hochschulwahlen für die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden finden als elektronische Wahl in der Zeit vom 12. bis 19. Juni 2024 statt.
Die Wahlberechtigung ergibt sich aus § 3 der Wahlsatzung der Universität Regensburg.
Das aktive und passive Wahlrecht können nur Wahlberechtigte ausüben, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Das Wählerverzeichnis liegt im Wahlamt (Verwaltungsgebäude, Zi.Nr. 2.21) vom 10. bis 15. Mai 2024 jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr aus. Eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeiten ist nach telefonischer Anmeldung unter 0941/943-2314 oder -2454 oder per E-Mail an wahlen@ur.de möglich. Es wird am 15. Mai 2024 geschlossen.
Die wahlberechtigten Studierenden, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ab Ende April ihre Wahlbenachrichtigung über das Campusportal SPUR abrufen.
Gegen die Nichteintragung oder eine falsche Eintragung in das Wählerverzeichnis kann bis spätestens am ersten Werktag nach Schließung des Wählerverzeichnisses, also bis spätestens 16. Mai 2024, 16:00 Uhr, schriftlich Erinnerung bei der Wahlleitung erhoben werden.
Die Hochschulwahlen 2024 werden als elektronische Wahl durchgeführt. Sie können Ihre Stimmen in der Zeit vom 12. Juni 2024, 12:00 Uhr bis 19. Juni 2024, 12:00 Uhr im elektronischen Abstimmungsraum (Wahlportal) mit Hilfe des durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte Wahlprogramm POLYAS abgeben.
Die Stimmabgabe ist nur innerhalb des Universitäts-Netzwerks möglich. Zur Verbindung gibt es folgende Möglichkeiten:
Für den Zugang zum Wahlportal benötigen Sie
Die Auswertung der Stimmen findet am 19. Juni 2024 ab 13:00 Uhr im Senatssaal, Verwaltungsgebäude 2. Stock statt.
Um die Sicherheit und Vertraulichkeit der elektronischen Wahl zu gewährleisten ist es erforderlich, dass die Abstimmung über ein sicheres Endgerät erfolgt.
Weiterhin ist es sicherzustellen, dass der RZ-Account durch die Vergabe eines sicheren nur dem Nutzer bekannten Passwortes geschützt ist. Bei auch nur dem vagen Verdacht, dass Dritte Kenntnis des RZ-Passwortes erlangt haben können, ist dieses durch den Nutzer unverzüglich zu ändern und support@ur.de zu informieren.
Das Passwort sollte nicht im Webbrowser gespeichert werden.
Während des Wahlvorgangs bitte nicht die Seite neu laden oder die Taste F5 drücken. Andernfalls werden Ihre bis dahin eingegebenen Stimmen verworfen und Sie müssen diese nach erneuter Anmeldung vollständig neu eingeben.
Nach Beendigung des Wahlvorgangs wird empfohlen, sich in der Wahlanwendung abzumelden und den Webbrowser zu schließen.
Tel: 0941/943-4444 (Studierende)
E-Mail: support@ur.de
Raum: RZ 0.02