Startseite UR
Bei den Hochschulwahlen werden die Vertreterinnen und Vertreter folgender Gremien direkt von den Mitgliedern der Universität gewählt: Senat, Fakultätsräte, studentischer Konvent.
Die Bedeutung der Wahlen ergibt sich aus der Funktion dieser Gremien für die akademische Selbstverwaltung. Zu wählen sind die Vertreterinnen und Vertreter der Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiter (alle zwei Jahre) und der Studierenden (jedes Jahr).
Die Hochschulwahlen 2012 finden am 19. Juni 2012 statt.
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am 16.05.2012 abgelaufen.