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Dreh- und Fotogenehmigung für die Universitätsbibliothek Regensburg

Film- und Fotoaufnahmen an der Universität Regensburg sind grundsätzlich genehmigungspflichtig (Hausordnung der Universität Regensburg, § 8).


Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular rechtzeitig vor dem gewünschten Aufnahmetermin an die Universitätsbibliothek Regensburg (Fax: 0941 943-1646 oder als PDF an ub.sekretariat@ur.de).
Nach Prüfung Ihres Antrags durch die Universitätsbibliothek erhalten Sie die förmliche Genehmigung.


Bitte beachten Sie:

Aufnahmen an der Universität (außerhalb der Universitätsbibliothek) bedürfen einer Genehmigung durch die Universität Regensburg, Referat II/2 – Kommunikation (Kontaktdaten).


Die Universitätsbibliothek Regensburg, vertreten durch den Direktor, informiert Sie als datenschutzrechtlich Verantwortliche über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, welche Sie im Rahmen des Antrags auf eine Dreh- und Fotogenehmigung angeben.
Grundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Zweck der Verarbeitung ist die Prüfung und Erteilung einer Dreh- und Fotogenehmigung in der Universitätsbibliothek Regensburg.
Zugriff auf Ihre Daten haben nur Mitarbeitende der Universitätsbibliothek Regensburg, die für Genehmigungserteilung und -ausstellung zuständig sind. Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Universitätsbibliothek Regensburg so lange gespeichert, wie dies erforderlich ist. Ihre Daten werden höchstens 10 Jahre gespeichert. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es gesetzliche Aufbewahrungspflichten gibt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu den Betroffenenrechten finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung.
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