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Aktuelle Themen

Diskussionspapier Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zivilprozesses"

Im Auftrag der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landgerichts und des Bundesgerichtshof hat die Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zivilprozesses" umfassend untersucht, wie neue technischen Möglichkeiten im Zivilprozess sinnvoll nutzbar gemacht werden können.

Die im Diskussionspapier zusammengefassten wesentlichen Regelungsvorschläge wurden am 10.09.2021 beim 3. Regensburger Forum zum Prozessrecht vor- und zur Diskussion gestellt.

Die Vorschläge wurden von der Forschungsstelle "Digitalisierung des Prozessrechts" in den interdisziplinären Forschungsprojekten "Basisdokument" und "Reallabor Strukturvorgaben für den Parteivortrag" aufgegriffen.


Pilotprojekt "Elektronisches Basisdokument"

Aufbauend auf den Vorschlägen der Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zivilprozesses" hat die Forschungsgruppe "Basisdokument", eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bestehend aus dem Lehrstuhl Althammer, dem Lehrstuhl für Medieninformatik von Prof. Dr. Christian Wolff  und dem OLG Nürnberg, es sich zur Aufgabe gemacht, zu untersuchen und zu erörtern, wie in Zukunft die vorbereitenden Schriftsätze im Zivilprozess in ein "elektronisches Basisdokument" zusammengeführt werden können.

Unter der Berücksichtigung der kommenden elektronischen Aktenführung sollten Möglichkeiten geschaffen werden, den vollständigen Parteivortrag in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einschließlich der Sachanträge in möglichst einfacher und nutzergerechter Form in ein gemeinsames elektronisches Dokument einfließen zu lassen, um die elektronische Aktenführung an den heutigen Stand der Digitalisierung heranzuführen. Der im Basisdokument enthaltene Sachvortrag soll dabei perspektivisch die Entscheidungsgrundlage für das Gericht bilden und so die Funktion des Tatbestandes im Urteil übernehmen.

Durch Herausarbeitung einer ersten prototypischen Vorlage versuchte die Forschungsgruppe "Basisdokument" einen Anstoß zur Gestaltung und technischen Umsetzung eines solchen "elektronischen Basisdokuments" zu leisten.

Im Verlauf des Projekts wurde im Rahmen eines Praxisseminars ein erster (nicht funktionsfähifer) Prototyp eines "Basisdokuments" erstellt, der die mögliche Arbeitsweise innerhalb eines Basisdokuments visualisiert.

Dieser Prototyp wurde auf einem Staatsempfang des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich am 26. Oktober 2021 vorgestellt.

Ein dort gezeigter Film ist hier abrufbar.

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Reallabor "Strukturvorgaben für den Parteivortrag"

Das gemeinsam von den Justizministerien Bayerns und Niedersachsens mit den Lehrstühlen für Deutsches Verfahrensrecht (Prof. Dr. Althammer) und für Medieninformatik (Prof. Dr. Wolff) der Universität Regensburg durchgeführte Projekt dient der Gewinnung von Erkenntnissen über die digitalen Möglichkeiten einer formellen Strukturierung des Parteivortrags im Zivilprozess.

Es soll in ausgewählten Zivilverfahren praktisch erprobt werden, in welcher konkreten Ausgestaltung und in welchen Fällen sich die Arbeit mit einem sog. Basisdokument als einer Form der strukturierten Aufbereitung des Prozessstoffs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht für die Prozessbeteiligten – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter, Parteien – als vorteilhaft erweist. Die Erprobung soll anhand eines eingeschränkt funktionsfähigen Prototypen erfolgen, der nach den Methoden des Legal Design im Projekt entwickelt wird.

Das Projekt soll ergebnisoffen unter Einbeziehung der Sichtweisen aller Stakeholder geführt werden. Am Ende des Projekts soll eine empirisch fundierte Empfehlung über die Einführung des Basisdokuments durch den Gesetzgeber stehen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den gemeinsamen Internetseiten des Forschungsprojekts "Reallabor Strukturvorgaben für den Parteivortrag im Zivilprozess".



Forschungsstelle Digitalisierung des Prozessrechts

Justitia Statue