Am 31.01.2025 hat die Reformkommission "Zivilprozess der Zukunft" ihren Abschlussbericht veröffentlicht.
Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern hatten die Einsetzung der Reformkommission auf Initiative Bayerns auf dem Dritten Bund-Länder-Digitalgipfel im November 2023 beschlossen. Die Leitung der Kommission hatten das Bundesministerium der Justiz, das Bayerische Staatsministerium der Justiz und die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg inne.
Herr Prof. Dr. Althammer war Mitglied der Reformkommission.
Eine gemeinsame Pressemitteilung des Bundesjustizministers Dr. Volker Wissing, des Bayerischen Staatsministers der Justiz Georg Eisenreich sowie der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina ist hier abrufbar.
Der Abschlussbericht ist hier abrufbar.
Im Rahmen der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages vom 10. Oktober 2024 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit, BT-Drucks. 20/13082, äußerten sich die Abgeordneten Susanne Hierl und Dr. Martin Plum zum Forschungsprojekt "Reallabor Basisdokument" und nannten dieses als positves Beispiel.
Ein Zusammenschnitt der Beiträge von Frau Hierl und Herrn Dr. Plum sind nachstehend abrufbar. Die vollständigen Aufnahmen sind hier zu finden.
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Am 23.07.2024 wurde der Projektabschlussbericht zum Forschungsprojekt "Reallabor Basisdokument" in Hannover an die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann übergeben.
Eine Pressemitteilung des bayerischen Staatsministeriums der Justiz ist hier abrufbar.
Eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Justizministeriums ist hier abrufbar.
Eine Pressemitteilung der Universität Regensburg ist hier abrufbar.
Der Abschlussbericht ist hier abrufbar.
Die eineinhalbjährige Erprobungsphase des gemeinsamen Forschungsprojekts "Reallabor Basisdokument" der Universität Regensburg, des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und des Niedersächsischen Justizministeriums an den Landgerichten Hannover, Landshut, Osnabrück und Regensburg ist erfolgreich abgeschlossen.
Am 28. Juni 2024 hat Prof. Dr. Christoph Althammer gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Wolff (Lehrstuhl für Medieninformatik) und anderen Projektverantwortlichen im Rahmen der 46. Sitzung der Denkfabrik Legal Tech zum Thema "Reallabor Basisdokument: Erkenntnisse aus der Erprobung eines digital aufbereiteten Parteivortrags" im Justizpalast in München das Forschungsprojekt näher vorgestellt sowie über die Durchfürung der Erprobung und erste Ergebnisse aus dem Abschlussbericht informiert. Im Vorfeld fand hierzu ein persönlicher Austausch mit dem bayerischen Staatsminister der Justiz statt.
Die an dem Projekt beteiligten Lehrstühle für Verfahrensrecht (Prof. Dr. Christoph Althammer) und für Medieninformatik (Prof. Dr. Christian Wolff) an der Universität Regensburg werten derzeit die endgültigen Ergebnisse des Reallabors aus. Der Abschlussbericht wird im Juli 2024 an die Niedersächsische Justizministerin im dortigen Justizministerium übergeben.
Nähere Informationen zum Projekt sind hier abrufbar.
Eine gemeinsame Pressemitteilung des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich und der niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann ist hier abrufbar.
Der vorliegende Band 1 der erneut auf zwölf Bände angelegten 24. Auflage des Großkommentars zur Zivilprozessordnung umfasst neben der Einleitung die §§ 1-77. Die Neuauflage hat dabei größere personelle Änderungen gebracht: Nach dem Tode des viel zu früh verstorbenen Wolfgang Brehm hat Christoph Althammer die Kommentierung der Einleitung übernommen. Die bisher von Herbert Roth verantwortete Bearbeitung der §§ 2-9 ist in die Hände von Florian Loyal übergegangen. Die Kommentierung des § 1 und der §§ 10-37 liegt nach wie vor bei Herbert Roth. Reinhard Bork kommentiert wie bisher die §§ 38-49 und Florian Jacoby die §§ 50-77. Der Kommentar ist jetzt auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre. Die Auflage erscheint in 12 Bänden.
Wie vom Zöller nicht anders gewohnt, hat auch die 35. Auflage wieder viel Neues und ein echtes Highlight zu bieten:
Alle unmittelbar und mittelbar einschlägigen Gesetzesänderungen aus den letzten zwei Jahren seit der Vorauflage.
Bis hin zu den allerletzten Änderungen, auch die, die erst nach der Sommerpause verabschiedet wurden, aber noch kurz vor Drucklegung vom überaus engagierten Zöller-Team eingearbeitet wurden.
Grundlegende Neubearbeitungen der §§ 542-566 ZPO (Revision) und §§ 567-577 ZPO (Beschwerde) nach Autorenwechsel.
Nicht zu vergessen, die immens vielen Gerichtsentscheidungen, die es auch in dieser Auflage akribisch einzuarbeiten galt.
Band 6 befasst sich mit Rechtsgebieten, die umfassenden Änderungen unterworfen waren. Die Kommentierung des Werkvertragsrecht konnte weiter ausgebaut werden, indem die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung systematisch ausgewertet wurde. Hinzuweisen ist z. B. auf die Rechtsprechung zur fiktiven Schadensberechnung. Die Änderung durch das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen ist eingearbeitet. Ferner sind die Neuregelungen zum Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte berücksichtigt.
Erste Rechtsprechung zur jüngsten Reform des Reiserechts wurde eingearbeitet. Die Regelungen zum Reisesicherungsfond einschließlich der Änderungen in § 651r BGB und 651t BGB sind berücksichtigt. Ferner sind die besonderen Regelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie erläutert. Wesentliche Neuerungen gab es im Maklerrecht zu berücksichtigen, insbesondere was die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser betrifft. Im Recht der Zahlungsdienste wurden die Bezüge zum Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität aktualisiert.
Der Band versammelt die Beiträge des 3. Regensburger Forums für Prozessrecht. Vertreter aus Wissenschaft und Praxis widmen sich darin Zukunftsfragen des Einsatzes künstlicher Intelligenz aus einer zivilprozessualen Perspektive. Im Mittelpunkt steht neben den Einflüssen künstlicher Intelligenz auf die richterliche Entscheidungsfindung auch das allgemeinere Phänomen der Digitalisierung des Verfahrensrechts. Neben der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit bestimmter technischer Neuerungen und möglichen Anwendungsfeldern, werden auch verfassungsrechtliche Grenzen algorithmenbasierter Anwendungen aufgezeigt, sowie Konkurrenzen zu tradierten Prozessmaximen erörtert. Die im Band enthaltenen Diskussionsbeiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Forums geben einen lebhaften Diskurs der betrachteten Themenkomplexe wieder.
Inhaltsübersicht
Thomas Dickert : Zivilprozessordnung und Digitalisierung (Die Digitalisierung des Zivilverfahrens) – Martin Spitzer: Digitalisierung und Verfahrensmaximen – Stefan Huber: Entscheidungsfindung im Zivilprozess durch künstliche Intelligenz – Christian Heinze: Zivilprozessuale Beweisführung und künstliche Intelligenz – Volkert Vorwerk: Algorithmen in zivilprozessualen Verfahren. Rechtliche Einordnung und Überprüfbarkeit in der Rechtsmittelinstanz