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Zulassungsarbeit

Im Rahmen Ihres Lehramtsstudiums wird von Ihnen eine schriftliche Hausarbeit nach LPO I § 29 gefordert. Diese Zulassungsarbeit können Sie auch bei vielen Dozierenden der Grundschulpädagogik verfassen.

Es betreuen:

  • Prof. Dr. Astrid Rank
  • Prof. Dr. Meike Munser-Kiefer
  • Prof. Dr. Angela Enders
  • PD Dr. Michael Haider
  • Dr. Susanne Gebauer
  • Dr. Christian Gößinger
  • Katharina Asen-Molz
  • Richard Böhme
  • Elisabeth Dötter-Burnickl
  • Manuela Patermann
  • Dr. Eva Pufke
  • Corinna Preißl

Bitte kümmern Sie sich etwa zwei Semester vor der Abgabe um einen Platz für Ihre Zulassungsarbeit.

Egal, bei welchem Dozierenden am Lehrstuhl Sie die Arbeit schreiben empfiehlt es sich das Seminar zum Verfassen schriftlicher Hausarbeiten begleitend zu belegen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden zum Abfassen einer Zulassungsarbeit.

Abgabe der Zulassungsarbeit:

Für die Abgabe Ihrer Zulassungsarbeit gibt es feste Termine. Planen Sie ausreichend Zeit für die Erstellung Ihrer Arbeit. Gegebenenfalls können wir Ihnen eine Verläng-erung vor dem regulären Abgabetermin ausstellen. Die letzten Termine für die Abgabe der Hausarbeit sind dann jeweils der 1. August bzw. der 1. Februar des jeweiligen Jahres, bei Verlängerung der 1. Oktober bzw. der 1. April.

Die Zulassungsarbeit selbst geben Sie dann bitte in zweifacher Ausführung bei Ihrem Prüfenden ab. Die Arbeit wird einbehalten, Sie bekommen diese nicht zurück. Wenn Sie ein eigenes Exemplar haben möchten, sollten Sie sich also extra eines ausdrucken. Zusätzlich geben Sie die Arbeit bitte elektronisch ab (am besten als PDF per Mail oder auf einem USB-Stick).

Bei der Abgabe bringen Sie das ausgefüllte Formular "Empfangsbestätigung" mit und lassen dieses von Ihrem Prüfenden unterschreiben. Diese Meldung wird dann bei der Meldung zum Staatsexamen benötigt und ist im Prüfungsamt abzugeben.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Prüfungsverwaltung.


Wichtiger Hinweis

Für Studierende mit empirischen sowie ggf. unterrichtspraktischen Zulassungsarbeiten, die an Regelgrundschulen im Schulamtsbezirk Stadt/Land Regensburg durchgeführt werden, gilt:

Für die Durchführung Ihrer Erhebung benötigen Sie eine Genehmigung des Staatlichen Schulamts!

Wenn Sie eine Erhebung in einer Schule beim Staatlichen Schulamt genehmigen lassen wollen, müssen Sie vor Start der Erhebung alle relevanten Unterlagen beim Schulamt einreichen und die entsprechenden Formulare ausfüllen.

Bitte berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit Ihres Antrags in der Zeitplanung Ihrer Zulassungsarbeit!


Vorgehen zum Genehmigungsverfahren

Das Vorgehen lässt sich auf folgende Punkte zusammenfassen:

  • Ist die Erhebung in einen größeren wissenschaftlichen Zusammenhang einbezogen?
  • Folgende Unterlagen sind vollständig vorzulegen:
    • Beschreibung des Vorhabens (pädagogisch-wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn, Verwendungszweck der Daten, Ablauf der Erhebung, zeitliche Planung etc.)
    • Erhebungsinstrumente: Fragebögen, Interviewleitfäden etc.
    • Einwilligungserklärungen: Anschreiben an Eltern, Lehrkräfte etc. (Hinweis auf Freiwilligkeit bzw. Verweigerungsrecht)
  • zudem:
    • Antragsformular zur Genehmigung einer Erhebung an Grund- und Mittelschulen
    • Beiblatt zur Datenverarbeitung

Anzufordern      beim Staatlichen Schulamt


Literaturtipp für Formulierungshilfen

Formulierungshilfen für Anschreiben und Einwilligungserklärungen sowie Ausfüllhinweise für die Formulare finden Sie in folgendem Buch:

Sonnleitner, Magdalena / Prock, Stefan / Rank, Astrid / Kirchhoff, Petra (2018): Video- und Audiografie von Unterricht in der LehrerInnenbildung. Planung und Durchführung aus methodologischer, technisch-organisatorischer, ethisch-datenschutzrechtlicher und inhaltlicher Perspektive. Opladen & Toronto: Budrich/UTB (Kapitel: Forschungsethische und datenschutzrechtliche Perspektive auf Video- und Audiografie von Unterricht in der Lehrer/innenbildung).

Das Buch ist auch als E-Book verfügbar.



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