Informationen zum Verfall von Erholungsurlaub
Die Universität Regensburg bietet Ihren Beschäftigten an, einen eventuell noch bestehenden Resturlaub aus dem Urlaubsjahr 2023 innerhalb einer bis zum 15. Oktober 2024 laufenden Frist einzubringen. Ein nicht rechtzeitig beantragter und eingebrachter Urlaub verfällt. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des Präsidiums zum Verfall von Erholungsurlaub (PDF-Dokument).