Angeforderte Steuer-IDs - Versand an UR
Seit diesem Jahr wird für bestimmte Zahlungen die Nennung der Steuer-ID der Zahlungsempfänger gefordert. Zahlungsempfänger ohne Steuer-ID können diese beim Finanzamt beantragen. In diesem Zusammenhang ist es auch möglich, die neuen IDs an die UR senden zu lassen. Hiervon wird rege Gebrauch gemacht. Allerdings liegen derzeit einige Steuer-IDs an verschiedenen zentralen Stellen vor, die nicht von diesen beantragt wurden und deren Verwendung nicht bekannt ist. Sollten Sie auf Steuer-IDs direkt von den Finanzbehörden warten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Referatsleitung IV/1 auf, hier sind die derzeit nicht zuordenbare IDs bekannt.
Bitte achten Sie bei der Beantragung und Versendung an die UR darauf, die korrekten Lehrstuhl-/Fakultätsdaten für den Versand mit zu liefern.