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Abschlüsse

Bachelor

Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengänge zum Erwerb des Grades eines Bachelors sind grundständige Studiengänge in einem Fach oder einer Fächerkombination, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen. Als akademischer Grad wird an der Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften der Bachelor of Arts (B.A.) verliehen.

Während des Studiums werden ein Überblick über das gewählte Fachgebiet bzw. die gewählten Fachgebiete sowie eine grundlegende fachliche und methodische Kompetenz vermittelt. Die Regelstudienzeit in Bachelorstudiengängen beträgt an der  Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften sechs Semester.

Die möglichen Fachkombinationen im regulären Bachelorstudiengang finden Sie in § 2 der Bachelorprüfungs- und Studienordnung für die Philosophischen Fakultäten I-III. Einen guten Überblick kann man sich außerdem auf der Website der Studentenkanzlei verschaffen. Fachspezifische Informationen zum Bachelorstudiengang halten die betreffenden Institute auf ihren Websites bereit.

Da sich die Bachelor-Prüfungsordnungen immer wieder an die Studiensituationen anpassen müssen, empfiehlt das Dekanat dringend, sich zu informieren, welche Fassung  für den jeweiligen Studierenden gültig ist.


master

Master of Arts (M.A.)

Studiengänge zum Erwerb des akademischen Grades eines Masters führen zu einem weiterführenden berufsqualifizierenden Abschluss. Als akademischer Grad wird an der Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften der Master of Arts (M.A) verliehen. Zur Aufnahme in einen Masterstudiengang ist immer mindestens ein Bachelor- oder ein vergleichbarer erster berufsqualifizierender Abschluss nachzuweisen. Welche Studienabschlüsse konkret für den jeweiligen Masterstudiengang qualifizieren und ob weitere Zugangsvoraussetzungen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse) gefordert werden, regelt die Prüfungsordnung.

Die meisten Master-Studiengänge der Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften bauen inhaltlich auf dem entsprechenden Bachelor/Bakkalaureus-Studiengang auf, wodurch während des Masterstudiums eine tiefergehende Spezialisierung innerhalb der gewählten Studienrichtung oder interdisziplinär zu einer neuen Studienrichtung führende Spezialisierung erfolgt.

Die Regelstudienzeit der Masterstudiengänge der Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften beträgt vier Semester. Fachspezifische Informationen zu den Masterstudiengängen halten die betreffenden Institute auf ihren Websites bereit.


staatsexamen

Staatsexamen - Lehramt

Beim Staatsexamen wird der Abschluss im Rahmen einer staatlichen Prüfung erworben.

An der Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften beendet man mit dem Staatsexamen die Lehramtsstudiengänge in den Bereichen Grund-, Haupt- und Realschule sowie Gymnasium. Die Ausbildungen und Prüfungen werden landesweit einheitlich durch die Lehramtsprüfungsordnung geregelt. Die Universitätsausbildung wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Daran schließt sich ein Referendariat an entsprechenden Schulen an, das mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.

Die Fachkombinationen, die an der Universität Regensburg studiert werden können, finden Sie auf den Seiten der Studentenkanzlei.


Promotion

Promotion

Die Promotion dient dem Nachweis einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch eigene Forschungsleistungen. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Fakultät. Die Philosophischen Fakultäten verleihen aufgrund ihrer Promotionsordnung, unabhängig vom Promotionsfach, den akademischen Grad einer Doktorin beziehungsweise eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) der Universität Regensburg.

Die im Laufe eines Promotionsverfahrens benötigten Formular finden Sie hier.


Habilitation

Habilitation

Ziel der Habilitation ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, sich für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren. Zu diesem Zweck sollen sie die Gelegenheit bekommen, selbständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Durch die Habilitation wird die wissenschaftliche und pädagogische Eignung zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten nachgewiesen.

Die Durchführung des Habilitationsverfahrens obliegt der Fakultät, der das Fachgebiet des Habilitanden zuzurechnen ist. Das Habilitationsverfahren ist in der Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultäten I-IV geregelt.



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