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Seminarankündigungen

Übersicht

Im Sommersemester 2024 biete ich kein Seminar an.


Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack

Ordnung durch Institutionen

im Sommersemester 2023

für die juristischen Schwerpunktbereiche European and International Law/Europäisches und internationales Recht (SP 8); Sozial-, Gesundheits- und Medizin- bzw. Migrationsrecht (SP 4 alt/neu), Recht der Informationsgesellschaft (SP 7), Pflichtfach sowie andere Studiengänge.

Das Recht sieht Institutionen vor, um bestimmte Bereiche zu ordnen. Dafür gestaltet das Recht diese Institutionen in einer möglichst funktionsadäquaten Weise aus und stattet sie mit entsprechenden Aufgaben und Befugnissen aus.

Im Staatsorganisationsrecht, im Europarecht und, je nach Studiengang und Schwerpunktbereich, in den Vorlesungen zum Recht der internationalen Beziehungen, zum Menschenrechtsschutz, zum Medien-, Telekommunikations- und Datenschutzrecht sowie zum Sozial-, Gesundheits- und Migrationsrecht haben Sie solche Institutionen kennengelernt: Die Vereinten Nationen mit Sicherheitsrat, Generalversammlung und weiteren Organen, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, Internationale Gerichte, Rundfunk- und Landesmedienanstalten mit unterschiedlichen Aufsichtsgremien, die Bundesnetzagentur und Datenschutzbeauftragte, Krankenkassen und viele andere mehr.

Im Seminar sollen solche Institutionen unter verschiedenen Gesichtspunkten analysiert werden: Sind sie demokratisch legitimiert oder unabhängig? Wie sind sie ausgestaltet, um ihre Funktionen gut erfüllen zu können? Besteht Reformbedarf?

Studienarbeiten haben ihren thematischen Schwerpunkt im gewählten Schwerpunktbereich. Außerhalb des Schwerpunktbereichs 8 werden keine Völkerrechtskenntnisse vorausgesetzt. Im vorbereitenden Seminar können staatsorganisationsrechtliche Themen bereits nach dem 3. Fachsemester behandelt werden.

Alle Studienarbeiten sind in deutscher Sprache abzufassen. Andere Seminararbeiten können auf Wunsch nach Absprache ausnahmsweise auch in englischer Sprache verfasst werden.

Im juristischen Schwerpunktbereichsstudium erfolgt die Anmeldung ausschließlich über Flexnow! Interessenten aus Bachelor- oder Masterstudiengängen melden sich bitte möglichst frühzeitig bei mir.

Das Seminar findet voraussichtlich semesterbegleitend wöchentlich am Dienstagabend statt.


Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack

Seminar zum Behindertenrecht

voraussichtlich im Wintersemester 2023/24

für die juristischen Schwerpunktbereiche European and International Law/Europäisches und internationales Recht (SP 8); Sozial-, Gesundheits- und Medizin- bzw. Migrationsrecht (SP 4 alt/neu), Recht der Informationsgesellschaft (SP 7), Pflichtfach sowie andere Studiengänge.

Das moderne Behindertenrecht wird völkerrechtlich durch die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention; BRK) und weitere Instrumente geprägt, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention. Wichtige Grundkonzepte sind ein Diskriminierungsverbot mit dem Gebot, behinderungsbedingte Unterschiede durch angemessene Vorkehrungen auszugleichen, Barrierefreiheit sowie Inklusion. Unter den zuständigen Fachgremien nimmt der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine herausragende Rolle ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte greift die universelle Rechtsentwicklung in seiner Rechtsprechung zumindest teilweise auf.

Verfassungsrechtlich wird das Behindertenrecht seit 1994 vor allem durch das Verbot der behinderungsbedingten Diskriminierung gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG geprägt. Das BVerfG hat mehrere wichtige Entscheidungen zu den Rechten von Menschen mit Behinderung getroffen, in denen es sich auch mit der BRK auseinandergesetzt hat. Thematisch ging es namentlich um schulische Inklusion, Fragen der medizinischen Zwangsbehandlung und der Triage. Schließlich werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch das Fachrecht Deutschlandes und der Europäischen Union umgesetzt. Dabei geht es nicht nur um Regelungen des Sozial- und Gesundheitsrechts. Vielmehr betrifft Barrierefreiheit beispielsweise auch das Baurecht, während der sog. Nachteilsausgleich in Prüfungen eine Form der angemmesenen Vorkehrungen darstellt. Das Recht der Informationsgesellschaft bietet für das moderne Behindertenrecht Chancen und Herausforderungen zugleich: Zum einen können moderne Informations- und Kommunikationsdienste ein wichtiges Mittel sein, um die verschiedensten Lebensbereiche barrierefrei zugänglich zu machen. Zum anderen können Informations- und Kommunikationsdienste ihrerseits als Barrieren wirken, wenn sie für Menschen mit bestimmten Behinderungen nicht zugänglich sind.

Studienarbeiten haben ihren thematischen Schwerpunkt im gewählten Schwerpunktbereich. Außerhalb des Schwerpunktbereichs 8 werden keine Völkerrechtskenntnisse vorausgesetzt. Im vorbereitenden Seminar können namentlich verfassungsrechtliche Themen bereits nach dem 3. Fachsemester behandelt werden.

Alle Studienarbeiten sind in deutscher Sprache abzufassen. Andere Seminararbeiten können auf Wunsch nach Absprache ausnahmsweise auch in englischer Sprache verfasst werden.

Im juristischen Schwerpunktbereichsstudium erfolgt die Anmeldung ausschließlich über Flexnow! Interessenten aus Bachelor- oder Masterstudiengängen melden sich bitte möglichst frühzeitig bei mir.

Das Seminar findet voraussichtlich semesterbegleitend wöchentlich am Dienstagabend statt.


  1. FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT
  2. version française

Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht

Prof. Dr.

Robert Uerpmann-Wittzack, Maîtrise en droit

Portrait von Robert Uerpmann-Wittzack

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