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Prüfungswiederholung

Die Modulprüfung wurde nicht bestanden

Laut Prüfungsordnung darf jede erstmals nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Nach einem erfolglosen Versuch der Erstablegung sind somit noch zwei Wiederholungsversuche möglich. Achtung: Sie können bei einer nicht bestandenen Prüfung die Module nicht mehr wechseln oder tauschen.

Wiederholung einer nicht bestandenen mündlichen Modulprüfung

Wer die mündliche Modulprüfung nicht besteht, hat zwei Möglichkeiten:

  1. Der erste Wiederholungsversuch erfolgt bereits wenige Wochen nach der nicht bestandenen Prüfung (bei einer Prüfung, die im SoSe abgelegt wurde, etwa Ende Oktober; bei einer Prüfung im WS etwa Anfang April). Wer diese rasche Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte, muss die Wiederholungsprüfung beim gleichen Prüfer/bei der gleichen Prüferin ablegen – ein Wechsel des Prüfers/der Prüferin ist nicht möglich. Außerdem muss eines der Prüfungsthemen nach Absprache mit dem/der PrüferIn durch ein neues Thema ersetzt werden, das im Selbststudium vorbereitet wird. Wer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte, meldet sich nach der nicht bestandenen Prüfung rasch im für den/die PrüferIn zuständigen Sekretariat, um einen neuen Prüfungstermin zu vereinbaren. Wird der erste Wiederholungsversuch auch nicht bestanden, erfolgt der zweite nach dem sich anschließenden Semester in der regulären Prüfungszeit.
  2. Der erste Wiederholungsversuch erfolgt im nächsten Semester, also ca. 6 Monate nach der nicht bestandenen Prüfung. Bei dieser Möglichkeit kann die Wiederholungs­prüfung bei einem anderen Prüfer/einer anderen Prüferin abgelegt werden – ein Wechsel des Prüfers/der Prüferin ist hier möglich. Mindestens eines der Prüfungs­themen muss durch ein neues ersetzt werden, das im Selbststudium aufbereitet wird oder durch den Besuch einer neuen Lehrveranstaltung. Wer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte, nimmt im sich anschließenden Semester regulär an dem Anmeldeverfahren zu den Modulprüfungen über GRIPS teil. Einen Anspruch auf Zuteilung zu einem bestimmten Prüfer gibt es nicht. Wird der erste Wiederholungsversuch auch nicht bestanden, kann der zweite entweder wieder zum nächsten Wiederholungstermin (wie unter 1) oder zum Ende des Folgesemesters (wie unter 2) abgelegt werden.

Wiederholung einer nicht bestandenen schriftlichen Modulprüfung

Wer die schriftliche Modulprüfung nicht besteht, kann die eingereichte Hausarbeit nicht überarbeiten, sondern es muss eine neue Hausarbeit zu einer anderen Fragestellung bzw. einem anderen Thema verfasst werden. Wenn die Wiederholungsprüfung im gleichen Semester wie der Erstversuch in Flexnow verbucht werden soll, besteht die Möglichkeit, die neue Hausarbeit aus demselben Seminar zu generieren, wie die erstmals nicht bestandene – ein Wechsel des Betreuers / der Betreuerin der Arbeit ist dann ausgeschlossen. Wer die schriftliche Modulprüfung im Rahmen desselben Seminars wiederholen möchte, nimmt direkt nach Bekanntgabe des Nichtbestehens Kontakt mit dem/der BetreuerIn auf, um die neue Hausarbeit zu planen.

Es ist auch möglich, die Wiederholungsprüfung mit dem Besuch eines neuen Seminars zu verbinden. Dann erfolgt die Wiederholung der Hausarbeit zu einem komplett anderen Thema (aber im gleichen Modul). Hier ist ein Wechsel des Betreuers / der Betreuerin möglich. Wer die schriftliche Modulprüfung im Rahmen eines neuen Seminars wiederholt, meldet sich im entsprechenden Semester regulär über GRIPS für die Wiederholungsprüfung an.


  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
  2. Institut für Germanistik

Institut für Germanistik

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