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LL.B. Digital Law

Fomulare


WICHTIG

Die Wiederholerklausur Sachenrecht am 19.04.2024 muss im Studiengang DigitalLaw zwingend angetreten werden, sollte diese im Wintersemester 2023/24 nicht erfolgreich abgelegt worden sein.

Ausgenommen ist nur die Entschuldigung aus wichtigem Grund.


  1. Studium