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LL.B. Digital Law

Fomulare


Hinweise


Hinweis zur Exmatrikulation am Ende des LL.B.-Studiums

Wenn Sie alle Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Semesterende (31. März bzw. 30. September) erbracht haben, können Sie sich exmatrikulieren bzw. auf die Rückmeldung verzichten, auch wenn noch nicht alle Leistungen korrigiert und benotet sind. Sollten Sie eine Leistung nicht bestanden haben, können Sie sich unverzüglich nach Bekanntmachung der nicht ausreichenden Leistung nachträglich bei der Studierendenkanzlei melden und den Semesterbeitrag überweisen, um sich wieder einzuschreiben und zur Wiederholungsprüfung anzutreten.


  1. Studium