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BAföG

Auf dieser Seite finden Sie zentrale Informationen zum Leistungsbescheid nach §48 BAföG. Der Eignungsgutachter für die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist Prof. Dr. Fabian Kindermann.

Der Lehrstuhl von Prof. Kindermann ist alleine für die Ausstellung des Leistungsbescheids verantwortlich. Für alle weiteren Fragen rund um das BAföG wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen im Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz

  


Sie benötigen einen Leistungsbescheid nach §48 BAföG? 
So funktionierts...

Bitte wenden Sie sich per Email direkt an sekretariat.kindermann@ur.de.

Zur Ausstellung der Leistungsbescheinigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  1. Das elektronisch ausgefüllte Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG  (keine handschriftlich ausgefüllten Formblätter!)
  2. Einen FlexNow Ausdruck über die von Ihnen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften erbrachten Leistungen.
  3. Die Information, über welches Fachsemester die Leistungsbescheinigung ausgestellt werden. Falls Sie nicht in einem Studiengang der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät studieren, benötigen wir zudem die Information darüber, welche Studienleistungen in Ihrem Studienfach durch die Prüfungsordnung bis zu diesem Fachsemester vorgesehen sind (ECTS-Punkte).

WICHTIG: Die Ausstellung der Leistungsbescheinigung kann bis zu 14 Tage dauern. Beantragen Sie Ihre Leistungsbescheinigung daher rechtzeitig.


  1. FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN
  2. Institut für Volkswirtschaftslehre und Ökonometrie

Lehrstuhl für VWL, Ökonomie des öffentlichen Sektors

Prof. Dr. Fabian Kindermann 

   

Wirtschaft

Sekretariat:

Telefon +49 941 943 2712
Fax +49 941 943 812711
sekretariat.kindermann@ur.de

Mo-Do, 9-11.30 Uhr