Auf dieser Seite finden Sie zentrale Informationen zum Leistungsbescheid nach §48 BAföG. Der Eignungsgutachter für die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist Prof. Dr. Fabian Kindermann.
Der Lehrstuhl von Prof. Kindermann ist alleine für die Ausstellung des Leistungsbescheids verantwortlich. Für alle weiteren Fragen rund um das BAföG wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Stellen im Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
Sie benötigen einen Leistungsbescheid nach §48 BAföG?
So funktionierts...
... für Studierende in einem Studiengang der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Bitte wenden Sie für die Ausstellung des Leistungsbescheids an das Prüfungssekretariat Wirtschaftswissenschaften.
Das Prüfungssekretariat benötigt zur Bearbeitung Ihrer Antragstellung:
- Das ausgefüllte Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG
- Ihre Matrikelnummer oder einen FlexNow Ausdruck Ihrer bisherigen Studienleistungen.
- Die Information, für welches Fachsemester die Leistungsbescheinigung ausgestellt werden soll.
WICHTIG: Die Ausstellung der Leistungsbescheinigung kann bis zu 14 Tage dauern. Beantragen Sie Ihre Leistungsbescheinigung daher rechtzeitig.
... für Studierende, die im 2. Hauptfach oder Nebenfach an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft studieren
Bitte wenden Sie sich per Email direkt an das Sekretariat von Eignungsgutachter Prof. Kindermann.
Zur Ausstellung der Leistungsbescheinigung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Das ausgefüllte Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG
- Einen FlexNow Ausdruck über die von Ihnen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften erbrachten Leistungen.
- Die Information, über welches Fachsemester die Leistungsbescheinigung ausgestellt werden. Zudem die Information darüber, welche Studienleistungen in Ihrem Studienfach durch die Prüfungsordnung bis zu diesem Fachsemester vorgesehen sind (ECTS-Punkte).
WICHTIG: Die Ausstellung der Leistungsbescheinigung kann bis zu 14 Tage dauern. Beantragen Sie Ihre Leistungsbescheinigung daher rechtzeitig.